abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Korrekturabrechnung für ausgeschiedenen Mitarbeiter

4
letzte Antwort am 26.08.2021 10:43:31 von welzel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
welzel
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
380 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe folgendes Problem: Ein "kurzfristig beschäftigter Schüler", wurde für den Zeitraum 25.05. bis 12.06.2021 an- bzw. abgemeldet. Es wurde keine Pauschalversteuerung geschlüsselt. Die Bundesknappschaft hat für Mai und Juni keine Beitragsnachweise erhalten und fordert diese nun an.

Für Mai wurde die Stamm-Lohnart 101 für 13 Stunden verwendet, für Juni versehentlich die Stamm-Lohnart 102 für 23,5 Stunden.

 

Da für die Bundesknappschaft für Juli und August einen Beitragsnachweis erhalten hat, gehe ich davon aus, dass eine Korrektur für Monat Juni (falsche Lohnart) erforderlich wird. 

Ist das korrekt?

 

Und wenn ja, wie kann ich das im Bearbeitungsmonat August für den MA, der im Juni ausgeschieden ist, machen?

 

In den Bewegungsdaten unter Nachberechnung Standard die Korrektur eingegeben. Allerdings kann ich im aktuellen Monat keine Abrechnung anstoßen, da 1. der Bearbeitungsschlüssel 96 nicht vorhanden ist und 2. die Personalnummer nicht vergeben ist.

 

Muss hier eine Tagesanmeldung erfolgen?

 

Für eine baldige Hilfe wäre ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße

Petra

OLJA
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
349 Mal angesehen

Hallo Petra,

 

habe die beiden Lohnarten verglichen. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Lohnarten ist die Durchschnittsberechnung, diese dürfte keinen Einfluss auf einen Beitragsnachweis haben, sofern die Lohnarten die Standard-Einstellungen aufweisen.

 

Wenn die Knappschaft einen Beitragsnachweis hat, dann müssen Sie diesen auch haben (Auswertung 35).

 

Bitte checken Sie, ob Sie für den Juli und August die Auswertung 35 für die Knappschaft haben.

 

Eine Aufschlüsselung des Betrages der Auswertung 35 erhalten Sie mit der Auswertung 41. Sollte der Schüler im Juli und August noch aufgeführt sein, ist er wahrscheinlich nicht korrekt abgemeldet.

 

Bitte checken Sie, ob der Mitarbeiter auch abgemeldet wurde (Auswertung 63, Juni !).

 

Was anderes fällt mir im Moment nicht ein.

 

Gruß

 

OLJA

 

 

 

 

0 Kudos
welzel
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
295 Mal angesehen

Hallo Olja,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, auch ich habe die Beitragsnachweise für Juli und August.

 

Die Knappschaft moniert das Fehlen der Nachweise für Mai und Juni. Diese habe ich aber auch nicht.

Der Mai-Nachweis kann allerdings auch nicht vorhanden sein, da die Nachweise bis zum 10. des Folgemonats erstellt werden, da war der MA aber noch nicht angemeldet.

Wir haben für Mai lediglich Auswertung 41 und für Juni 41 und 48.

Anmeldung mit 10 und Abmeldung mit 30 sind korrekt erfolgt!

 

Vielleicht habe ich auch nur einen Denkfehler!? Ich bin halt nur irritiert, dass die Knappschaft die Nachweise für Mai u. Juni anfordert.

 

Viele Grüße

Petra

 

 

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
286 Mal angesehen

schauen Sie in den Anlagen zum Beitragsnachweis nach, in welchem Monat die Beiträge (zumindest Umlagen) gemeldet wurden, und senden Sie diese Anlage an die Knappschaft. Da Sie per Schätzung melden, kann sich das schon mal verschieben.

LG
VM
0 Kudos
welzel
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
239 Mal angesehen

Hallo,

Ihren Rat habe ich befolgt. Bislang ist aber noch keine Reaktion seitens der Knappschaft erfolgt. Es bleibt also abzuwarten, was nach der Abrechnung für August passiert. Danach werde ich gerne Rückmeldung geben.

Dankeschön.

0 Kudos
4
letzte Antwort am 26.08.2021 10:43:31 von welzel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage