Tja, nach telefonischer Auskunft Ges.-A. BI müsse dem Arbeitgeber sogar die mündliche Mitteilung des Arbeitnehmers über ein positives Testergebnis reichen. Was allerdings der LWL dazu sagt, weiß man nicht. Und was ist, wenn er Arbeitnehmer gelogen hat? Unglaublich!
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