Hallo liebe Community, ich habe explizit Fragen rund um das Thema Überbrückungshilfe III, zu denen ich noch keine konkreten Antworten erhalten habe. Auch bei der Hotline für prüfende Dritte wurde mir empfohlen, die FAQ`s zu lesen, zu verinnerlichen und auf mein Bauchgefühl zu hören....:) Folgendes: Pizzeria mit Lieferservice und Restaurant.... Beziehe ich sämtliche Eigenverbrauchstatbestände (Waren, Pkw, Telefon) mit in die Umsatzbetrachtungen (2019/2021) mit ein, oder können diese unberücksichtigt gelassen werden? M. E. gehören sie zu den steuerbaren Umsätzen, werden aber nicht explizit genannt. Lediglich Privatanteile sind bei den Kosten nicht mit in die Betrachtung einzubeziehen, so die Erläuterungen.... Wie handhaben das die Praktiker unter uns, also die Antragsteller, die sich hier irgendwie entscheiden müssen, was richtig ist? Eine weitere Frage: Fotostudio überarbeitet komplett die homepage. Es werden zunächst Anzahlungen geleistet. Buchhalterisch aktiviere ich nach der Schlussrechnung die Kosten und schreibe ab. Für die Überbrückungshilfe darf ich aber bereits die Anzahlungen als "Investitionen Digitalisierung" (Nr. 14 der Kostenauflistung) komplett berücksichtigen. Ist das korrekt? Ich bedanke mich schon im Voraus herzlich für Ihre Tipps, Ideen oder fundierten Fachkenntnisse hierzu! Die Hotline konnte mir hierzu keine konkreten Hilfen geben... ________________________________________________________ Kategorie angepasst von @Marco_Lachmann
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