...von allen noch laufenden Entwicklungen bezüglich Verdienstausfall, KuG etc. abgesehen.... Kurzarbeitergeld, so mein aktuellster Stand, wird doch frühestens ab April 2020 beantragt werden können. Bedeutet, dass die Unternehmen, die ihre Tätigkeiten nicht mehr ausüben dürfen und seit gestern, 16.3.20, ohne Umsätze sind, über unbezahlten Urlaub oder Abbau von Arbeitszeitkonten die 14 Tage im März "personalkostentechnisch" überbrücken müssen. Oder kann aufgrund der Virus-bedingten Schließungen bereits ab 16.03.20 KuG beantragt werden?
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