abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Grundsteuerwerte NRW: Einspruch sinnvoll?

9
letzte Antwort am 25.11.2022 13:16:38 von tu_heggi
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
stbstoll
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 10
1263 Mal angesehen

Hallo Kollegen und Kolleginnen, 

 

eine ähnliche Frage wurde bereits hier gestellt: erscheinen Einsprüche gegen die m. E. zu hohen Grundsteuerwerte in NRW sinnvoll? Wogegen sollten sich diese richten? Es geht ja generell um die zu hohe Bewertung bei korrekten Ausgangswerten.... Da wird es schwierig, ausreichend zu begründen. 

 

Gibt es hierzu Ideen, wie die Bescheide offengehalten werden können? Ist es überhaupt notwendig?

 

Ich bin sehr unentschlossen, allerdings laufen die ersten Einspruchsfristen bald ab....

 

Für Anregungen bin ich sehr dankbar!

klunk_w
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 10
1158 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich habe soeben mit dem FA Dortmund gesprochen. Da das FA etliche Einsprüche mit dem Hinweis "Begründung wird nachgereicht" erhält, und es einen erheblichen Aufwand für das FA bedeutet, die Berater um eine Nachreichung der Begründung anzuschreiben, wurde mir folgender Einspruch empfohlen:

 

"Wegen der erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen Grundsteuergesetzes i.V.m. den Bewertungsvorschriften des BewG, beantragen wir das Ruhen des Verfahrens nach § 363(2) S.1. AO bis zur letzten instanzlichen Entscheidung der zu erwartenden Urteile."

 

 

stbstoll
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 10
1134 Mal angesehen

Herzlichen Dank! Das ist wirklich ein Vorgehen, das mir sinnvoll erscheint. Werde ich jetzt so angehen...

0 Kudos
klunk_w
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 10
1120 Mal angesehen

Mir wurde auch gesagt, dass ich am besten nur einen Einspruch mit dieser Begründung machen brauche bei dem alle Einheitswertnummern zusammen (Finanzamtsbezogen im Excelformat) einreichen kann und nicht für jeden Bescheid einzeln.

oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 10
1102 Mal angesehen

Hoffentlich sind andere Finanzämter hier in NRW ebenso pragmatisch.

0 Kudos
tu_heggi
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 6 von 10
1100 Mal angesehen

"Belohnt" werden vermutlich die Fälle die am spätesten übermittelt werden, da die Chancen besser stehen das es dann bereits eingereichte Klagen geben wird an denen man sich dranhängen kann.

0 Kudos
oliverstippe
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 7 von 10
1094 Mal angesehen

@tu_heggi  schrieb:

"Belohnt" werden vermutlich die Fälle die am spätesten übermittelt werden, da die Chancen besser stehen das es dann bereits eingereichte Klagen geben wird an denen man sich dranhängen kann.


Daher gehen hier alle Erklärungen nach Rücksprache mit den Mandanten Ende Januar raus.

klunk_w
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 8 von 10
1072 Mal angesehen

So wie ich das vom FA rausgehört habe, gibt es wohl schon einige laufende Verfahren

0 Kudos
stbstoll
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 10
1069 Mal angesehen

...einen Versuch ist es auf jeden Fall wert! Gerade in NRW sind die neuen GrSt-Messbeträge so angestiegen. Gar nicht auszudenken, wenn jetzt noch die Gemeinden die Hebesätze anheben... In Bayern sind die Ergebnisse bisher sehr moderat, entweder vergleichbar oder gesunken.

 

Aber vorsorglich werde ich "flächendeckend" Einspruch einlegen. 

 

Danke für alle Kommentare, eine gute Orientierungshilfe für mich!

0 Kudos
tu_heggi
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 10 von 10
1044 Mal angesehen

Dann wären die Aktenzeichen interessant🙂

0 Kudos
9
letzte Antwort am 25.11.2022 13:16:38 von tu_heggi
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage