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Rückwirkende Korrektur KUG-Auszahlung

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letzte Antwort am 11.08.2022 11:12:31 von Astrid_Preuß
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Christine-Theis-
Beginner
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Das Arbeitsamt ist bei einer Prüfung der KUG-Anträge u.a. für 2020 zu einem höheren Auszahlungsbetrag gekommen und hat diesen bewilligt und dem AG ausgezahlt. Jetzt sollen die betroffenen AN entsprechende Nachzahlungen erhalten. Wie können diese Nachzahlungen in LuG erfasst bzw. geschlüsselt werden, damit es zu einer Auszahlung und einem Ausweis als aktuell erhaltenes KUG auf der LSt-Besch. kommt, aber kein (nochmaliger) Erstattungsantrag gegenüber dem AA ausgelöst wird?

Vielen Dank für alle Tipps im Voraus!

cro
Experte
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Wenn Sie in den Mand.-Stammdaten keinen aktuellen KUG-Zeitraum hinterlegt haben, sollte das kein Problem sein. Und selbst wenn KUG-Anträge 107 ff. generiert werden, die müssen ja nicht bei der Agentur eingereicht werden.

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Christine-Theis-
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Es wird leider auch im aktuellen Abrechnungsmonat zu einer KUG-Abrechnung kommen. Deshalb muss irgendwie unterschieden werden zwischen dem aktuellen KUG mit Einfluss auf den Erstattungsantrag und rückwirkender KUG-Auszahlung ohne Einfluss auf den Erstattungsantrag, aber trotzdem korrektem Ausweis für die Lohnsteuerbescheinigung.

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cro
Experte
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Nur so eine Idee. Können Sie die die 2020er Korrekturen nicht in einen KUG-freien 2022er Monat verlegen? Wünsche gutes Gelingen.

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Christine-Theis-
Beginner
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Ein KUG-freier Monat ist derzeit leider nicht absehbar und der AG will solange eigentlich nicht warten.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

nur so als Idee (noch nicht selbst umgesetzt):

 

Lohnart für KUG-Zuschuss (st-/sv-frei) kopieren und als "Nachzahlung KUG 2020" bezeichnen. Der Zuschuss zum KUG und das KUG werden in der LSt-Bescheinigung in der gleichen Zeile ausgewiesen. Der Ausweis auf dem Lohnkonto ist nicht ganz richtig - aber das lässt sich bei Bedarf ja erklären.

 

Problematisch könnte es nur werden, wenn das aktuelle KUG auch aufgestockt wird, da ich aktuell nicht weiß, was bei  Überschreitung der Höchstgrenze für die Sozialversicherung heraus kommt.

 

Aber vielleicht einfach mal ausprobieren...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Christine-Theis-
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Vielen Dank. Das werden wir so ausprobieren.

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stbstoll
Einsteiger
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Ich habe auch ein ähnliches Problem mit rückwirkender Korrektur KuG, Es wurde ein Gehaltsempfänger versehentlich als Stundenlohnempfänger ausgewiesen und somit zu viel KuG berechnet und ausgezahlt. Betrifft den kompletten Zeitraum 2020 - 2022. Nun meine Frage: es ist nur das zu viel gezahlte KuG vom Arbeitnehmer zu korrigieren. Das zahlt er ja erst in 2022 zurück bzw. wird hier als Korrektiv ausgewiesen. Muss dennoch eine Korrektur in 2021 und 2020 erfolgen? Wahrscheinlich wegen der ganzen KuG-Anträge, die ja sicherlich geändert und eingereicht werden müssen...

 

Wenn eine Korrektur in die Vorjahre somit erforderlich wäre, kann ich dann 2020 und 2021 in dem Sicherungsbestand korrigieren? Somit könnte ich doch 2022 im aktiven Mandantenbestand ändern, ohne hier nochmal auf 2021 einzuwirken.

 

Hat jemand ein ähnliches Problem geschickt gelöst? Ich bräuchte wirklich Hilfe. Und es ist nur ein Arbeitnehmer, der Rest ist korrekt....

 

Danke im Voraus!!!

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wir empfehlen Ihnen, die Kug-Korrektur für 2021 in Ihrem aktiven Mandantenbestand vorzunehmen.


Informationen darüber, wie Sie die Korrektur des Kurzarbeitergeldes für 2020 in Lohn und Gehalt durchführen können, finden Sie in unserem Dokument 1023064 – Lohn und Gehalt: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 11.08.2022 11:12:31 von Astrid_Preuß
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