Hallo, ich habe eine Frage zur Verwaltung einer Pfändung bei folgendem Sachverhalt: Aufgrund einer rückwirkenden Änderung der ELStAM-Daten eines Arbeitnehmers ist dessen Nettogehalt unter die Pfändungsfreigrenze gekommen. Die zuvor abgezogenen und abgeführten Pfändungsbeträge wurden für den betroffenen Zeitraum vom Gläubiger zurückgefordert und auch zurückgezahlt - und anschließend dem Arbeitnehmer erstattet. Im Lohnprogramm (LuG) kommt weiterhin jeden Monat der Hinweis, dass eine Überzahlung vorliegen soll, welche in Folgemonaten (soweit rechtlich möglich) mit neu anfallenden Pfändungen verrechnet werden soll. Das wäre aber ja so nicht zulässig. Wie kann ich in LuG erfassen, a) dass diese Überzahlung bereits erledigt ist und b) wie hoch nunmehr wieder der Restschuldbetrag für künftige Pfändungen ist? Über die Historie der Pfändung habe ich es schon versucht, aber nicht mit dem gewünschten Ergebnis. Wäre toll, wenn ich hier in der Community wieder Hilfe bekommen könnte. Vielen Dank im Voraus Christine Theis
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