Hallo, zu Ihrer ersten Frage: Ja, das ist korrekt. Beachten Sie bitte, dass Sie als Beginn für die Wertguthabenbildung den tatsächlichen Beginn in der Vergangenheit erfassen. Als Gültigkeitsdatum für die Vortragswerte erfassen Sie den Monat vor der Übernahme des Lohns. Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, das reicht aus. Sie benötigen keine gesonderte Abbaulohnart während der Freistellungsphase. Lohn und Gehalt baut das Wertguthaben automatisch anhand des abgerechneten SV-Gesamtbruttos ab. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
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