Hallo Sabine, rechtlich kann ich Dir nicht sagen, ob hier der Brutto-Betrag oder der Netto-Betrag anzusetzen ist. Prinzipiell ist das der Betrag, den der Mitarbeiter tatsächlich leistet. Aber vielleicht kann hier noch jemand aus der Community weiterhelfen? Wird die Zuzahlung mit der Lohnabrechnung verrechnet? Dann aktivierst Du das Kontrollkästchen „Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung“. Damit wird der gesamte Betrag einmalig als Netto-Abzug in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Hat der Mitarbeiter die Zuzahlung bereits geleistet? Dann deaktivierst Du dieses Kontrollkästchen. Die Zuzahlung mindert den Netto-Abzug des geldwerten Vorteils so lange, bis der Betrag aufgebraucht ist. Die monatliche Verrechnung ist auf den geldwerten Vorteil begrenzt.
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