Hallo an alle - ich habe folgendes Problem:
Eine neu eingetretene Arbeitnehmerin (Stundenlohn) ist nach 10 Tagen Tätigkeit erkrankt und hatte demnach Anspruch auf Krankengeld. Die ersten zehn Tage haben wir deshalb mit der Lohnart "Zeitlohn" abgerechnet. Jetzt hat uns die Krankenkasse der Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass der Anmeldungszeitraum diese zehn Tage nicht umfasst und um Stornierung und Korrektur gebeten. Die Mitarbeiterin ist schnell wieder ausgeschieden und kann im aktuellen Monat nicht mehr abgerechnet werden.
Kann ich die Meldung aus DATEV Lohn und Gehalt noch ändern (und wenn ja: Wie???), oder muss das jetzt über SV-NET erledigt werden?
Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten und
viele Grüße,
Cornelia Mahlstedt
Hallo Conni,
insofern der Beschäftigungszeitraum nicht vor 2023 liegt, kann die Abrechnung noch stattfinden.
Dazu einfach bei der Arbeitnehmerin unter Stammdaten > Beschäftigung > Zeitraum den "letzten abzurechnenden Monat" (ganz unten) auf den aktuellen Abrechnungsmonat umstellen und die Korrekturen vornehmen.
LG
@Conni schrieb:
Eine neu eingetretene Arbeitnehmerin (Stundenlohn) ist nach 10 Tagen Tätigkeit erkrankt und hatte demnach Anspruch auf Krankengeld. Die ersten zehn Tage haben wir deshalb mit der Lohnart "Zeitlohn" abgerechnet. Jetzt hat uns die Krankenkasse der Mitarbeiterin darauf hingewiesen, dass der Anmeldungszeitraum diese zehn Tage nicht umfasst und um Stornierung und Korrektur gebeten.
Ich habe noch gar nicht so ganz verstanden, was passiert ist und was die Krankenkasse anders haben will.
Wenn die Mitarbeiterin die Arbeit ganz normal aufgenommen hat und nach 10 Tagen erkrankt, wird für die ersten Tage Entgelt gezahlt und ab Erkrankung erhält die Mitarbeiterin (in den ersten 28 Tagen der Beschäftigung) Krankengeld.
Wie ist dies bisher abgerechnet? Welche An-/Ab- und Unterbrechungsmeldungen wurden erstellt (welche Zeiträume)? Wurde eine EEL-Meldung für das Krankengeld erstellt? Was genau will die Krankenkasse anders haben?
Und vergessen Sie mal sv-net (ganz abgesehen davon, dass die Meldungen inzwischen nur noch über das SV-Meldeportal möglich wären). Alle Meldungen können im Lohnprogramm erstellt werden. Es muss nur korrekt erfasst werden. Sonst haben Sie auch bei der nächsten SV-Meldung das Problem, dass die elektronischen Daten aus dem Lohnprogramm nicht mit den gemeldeten Daten übereinstimmen.
Hallo Uwe,
vielen Dank für Deine Antwort - leider habe ich auch nicht verstanden, weshalb die Anmeldung fehlerhaft erfolgte.
Konkret war die Mitarbeiterin zum 15. eingetreten und ab dem 29. erkrankt; für die ersten zwei Wochen haben
wir im Kalender den Ausfallschlüssel 1 „Zeitlohn“ erfasst, da sonst der Unterbrechungszeitraum mit Krankengeld-
tageanspruch nicht gemeldet wurde.
Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgte programmseitig aber nicht zum 15., sondern zum 29. des Monats; korrekt wäre aber der 15. …
VG, Cornelia
@Conni schrieb:Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgte programmseitig aber nicht zum 15., sondern zum 29. des Monats; korrekt wäre aber der 15. …
Okay, da gebe ich der Krankenkasse recht.
Für die ersten Tage muss normales Entgelt abgerechnet werden und ab dem 29. Krankengeld geschlüsselt werden, damit die EEL-Bescheinigung erfolgt.
Eine Unterbrechungsmeldung gibt es in dem Fall nicht - nur die Entgeltbescheinigung für das Krankengeld.
Welche Ausfallschlüssel konkret zu nutzen sind, kann ich nicht sagen - da stecke ich zu wenig drin, da wir LODAS einsetzen.
Da schließe ich mich @Uwe_Lutz an.
Eigentlich brauchts den "Zeitlohn" nicht, es sei denn, darüber wird der Stundenlohn verarbeitet.
Ansonsten sollte ab 29. K6 im Kalender erfasst sein.
Dann müsste eigentlich alles seinen Gang gehen.
VG
Hallo Cornelia,
ich frage mich, warum keine DEÜV-Meldung mit Abgabegrund „10“ zum 15. erstellt wurde.
Gerne prüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen unserer anderen Servicekanäle an uns.