Hallo @metalposaunist Sie schreiben, dass es sich um einen Vorauszahlungsbescheid handelt. Sind Sie sich da zu 100% sicher? Vorauszahlungsbescheide kommen nicht digital, daher können diese auch nicht digital abgerufen werden. Digital gibt es nur die Erstbescheide der ESt-Bescheide. Prüfen Sie an der Stelle, ob der richtige Knigge bei der jeweiligen Bescheidart hinterlegt ist. Wenn die Frist nicht berechnet wird, liegt es im Normalfall an einer Vordatierung. Hier ist es am Besten, wenn Sie sich per Servicekontakt bei den Kollegen von Post, Fristen und Bescheide melden. Viele Grüße aus Nürnberg Nina Schlee DATEV eG, Service Dokumentenmanagement
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