Wir möchten einem Minijobber einen Fahrtkostenzuschuss zum Minijobgehalt zahlen. Er kommt an 3 Tagen im Monat und fährt dafür einfache Strecke 58 km mit dem PKW (58 x 3 x 0,30 = 52,20) Mit seinem Stundensatz ist er schon an der Grenze des Minijobes. Der Fahrtkostenzuschuss wird vom AG pauschal versteuer mit 15 %. Die 52,20 sind doch nicht relevant für die Minijobgrenze, sehe ich das richtig? Ich habe die Eingaben in den Stammdaten vorgenommen. Mehrstunden werden in den nächsten Monat übertragen. Es handelt sich oft um Saisonarbeiten. Ich kann aber wahrschein ja nur so viele Tage abrechnen an Fahrtkostenzuschuss, wie ich auch in dem Monat an Tagen abgerechnet habe, oder? Wenn er 5 statt 3 Tage gearbeitet hat, ich habe 2 Tage in den nächsten Monat übernehme (Stundenkonto) kann ich wahrscheinlich auch nur 3 Tage für den Fahrtkostenzuschuss nehmen, richtig?
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