Wir möchten einem Minijobber einen Fahrtkostenzuschuss zum Minijobgehalt zahlen.
Er kommt an 3 Tagen im Monat und fährt dafür einfache Strecke 58 km mit dem PKW (58 x 3 x 0,30 = 52,20)
Mit seinem Stundensatz ist er schon an der Grenze des Minijobes. Der Fahrtkostenzuschuss wird vom AG pauschal versteuer mit 15 %.
Die 52,20 sind doch nicht relevant für die Minijobgrenze, sehe ich das richtig? Ich habe die Eingaben in den Stammdaten vorgenommen.
Mehrstunden werden in den nächsten Monat übertragen. Es handelt sich oft um Saisonarbeiten.
Ich kann aber wahrschein ja nur so viele Tage abrechnen an Fahrtkostenzuschuss, wie ich auch in dem Monat an Tagen abgerechnet habe, oder? Wenn er 5 statt 3 Tage gearbeitet hat, ich habe 2 Tage in den nächsten Monat übernehme (Stundenkonto) kann ich wahrscheinlich auch nur 3 Tage für den Fahrtkostenzuschuss nehmen, richtig?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Der pauschalversteuerte Fahrtkostenzuschuss erhöht nicht das Gehalt des Minijobbers. Folglich ist er nicht schädlich.
Was die Auszahlung des Zuschusses beträgt, so hätte ich keine Bedenken, diese in den Monaten abzurechnen, in denen die tatsächlichen Fahrten stattgefunden haben. Schließlich wird ja für die Arbeitsstunden ein Arbeitszeitkonto verwendet, was nicht nur dem Zeitguthabenaufbau, sondern auch dem -Abbau dient. Die Arbeitszeiten müssen laut Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz genau dokumentiert werden. Somit kann immer gerechtfertigt werden, wann diese Fahrten waren und weshalb sie bereits abgerechnet wurden.
Viel Erfolg
Constanze