Aber das Thema Stiefkinder finde ich schon sehr heikel. Laut GKV hat es ja bisher gereicht, wenn man den KiFB auf der "Lohnsteuerkarte" hatte. Da haben wir uns auch nie Gedanken darüber gemacht ob das eigene oder vielleicht Stiefkinder sind. Aber wenn man einen AN mit StKl 4 und 2,0 KiFB mal als Beispiel nimmt. Der könnte theoretisch 4 Kinder aus einer anderen Beziehung haben, 4 Stiefkinder oder 2 Kinder mit dem Ehegatten (ich weiß es gibt noch mehr Möglichkeiten). Bei den angeblichen Stiefkindern könnte es ja sein, dass die gar nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sondern beim anderen Elternteil... Bisher hat man sich dazu ja eigentlich keinerlei Gedanken gemacht. KiFB ist da - also Elterneigenschaft nachgewiesen. Oder wie seid ihr damit umgegangen bzw. wie geht ihr ab 07/2023 damit um sofern von der GKV noch keine neueren Aussagen dazu getroffen werden? Und irgendwelche FAQs wird es ja dann wahrscheinlich auch erst zum Jahresende geben und dann muss man am Ende wieder alles korrigieren...
... Mehr anzeigen