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Arbeitsbescheinigung

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letzte Antwort am 19.08.2026 11:02:07 von Constanze_GM
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SSS
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
124 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich habe bei einem Arbeitnehmer eine Arbeitsbescheinigung EU abgerufen, benötige aber die ganz normale Arbeitsbescheinigung. Jetzt kann ich keine neue Arbeitsbescheinigung mehr abrufen, obwohl auch der Bruttolohn

im Nachhinein geändert wurde.

 

Kann mir vielleicht jemand behilflich sein?

NaJu2008
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
92 Mal angesehen

Wie kann man eine Arbeitsbescheinigung abrufen? Ich kann übermittle die immer nur.

 

Schon mal das Fehler-/Hinweisprotokoll geprüft?

 

Die Änderung des Bruttolohns sollte erst über eine Lohnabrechnung verarbeitet werden.

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Constanze_GM
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 3
80 Mal angesehen

Hallo,

vermutlich kannst Du keine neue Arbeitsbescheinigung abrufen, da eine noch nicht verarbeitete Korrektur der Vergütung vorhanden ist. Du mußt eine Wiederholungsabrechnung oder eine Nachberechnung für diesen Mitarbeiter durchführen und dann wirst Du nach der Rückmeldung auch die neue Arbeitsbescheinigung mit den korrekten Werten anfordern können.

Viel Erfolg.

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letzte Antwort am 19.08.2026 11:02:07 von Constanze_GM
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