Schöne Idee mit der U4 ( KSK) aber ich bin wäre mir jetzt schon sicher, das es mit Sicherheit wieder einige geben wird, die dagegen Klagen werden weil ja jetzt via Umlage a) nur die betroffen sind die Arbeitnehmer haben und b) das gesamtentgelt der AN in die Bem.grundlage einfließt, bislang sind das ja nur die KSK pflichtigen Bestandteile , die auch fast immer Anlass zu unisinnigen Diskussionen sind. Was nun in welchem Fall überwiegt, wird leider in jedem Fall anders sein. Da wäre es aus meiner Sicht einfacher einen Teil der GEZ Gebühren für die KSK zu verwenden und so die Prüfer und STB zu entlasten. Ich sehe das aber auch wie Sie, dass dies kein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellt.
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