Hallo, ich habe einen MA, der ab 29.03. in Quarantäne ist. Heißt das dann, dass ich den 29.-30.03. nach der alten Berechnung abrechne und ab 31.03. mit der neuen Abrechnungsart? Wenn ich von Beginn an die neue Abrechnungsart anwende muss der MA für März ein paar Euro nachzahlen. Früher ging das doch immer Null auf Null auf. Noch ne Frage: muss ich jetzt von jedem MA, der Lst-Klasse 5 hat einen Nachweis anfordern, dass er noch Kindergeld bezieht, um zu wissen welchen Leistungssatz in nehme? Man, man, man ist das schon wieder so kompliziert. Lg Bianca
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