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Entschädigungszahlung Kinderbetreuung im 2. Lockdown - Wie abrechnen in Lodas?

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letzte Antwort am 13.01.2021 13:20:48 von BMayer
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BMayer
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Hallo,

 

wie muss ich die Kinderbetreuung im 2. Lockdown im Januar abrechnen, da die Schulen ja geschlossen sind? Lt. Regierung wird ja in diesem Zusammenhang das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage angehoben. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse wissen diese selbst noch nicht, wie es abgerechnet werden soll. Läuft das nicht weiter wie bisher über die Entschädigungszahlung wegen Kinderbetreuung? Dies wurde doch bis 31.03.2021 verlängert.

 

Weiß jemand schon was darüber?

 

Lg B. Schaller-Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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418 Mal angesehen

Hallo B. Schaller-Mayer,


leider können wir Ihnen hierzu keine Antwort geben, da es sich hierbei um eine rechtliche Frage handelt.
Vielleicht kann Ihnen eine Experte für Arbeitsrecht diese Frage beantworten.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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BMayer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
411 Mal angesehen

Hallo,

 

bin mittlerweile weiter. Dieser Link hilft weiter.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld.html

 

Es wird tatsächlich über das Kinderkrankengeld über die Krankenkasse abgerechnet. Benötigt wird eine Bescheinigung der Schule/Kita. Das genügt. Es dürfen auch mehr wie 10 Tage/Elternteil genommen werden - also ebenfalls die 10 Tage, die für Krankheit genutzt werden sollten.

 

 

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letzte Antwort am 13.01.2021 13:20:48 von BMayer
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