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100 % Erstattung der Sozialversicherungsbeiträgen bei KUG

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letzte Antwort am 19.11.2021 08:38:25 von BMayer
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BMayer
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Hallo,

 

im September wurde ja entschieden, dass die 100 % Erstattung der Sozialversicherungsbeiträgen bei KUG noch bis 12.2021verlängert wird.

 

Ich steige ab Oktober wieder mit KUG-Abrechnung ein und weiß jetzt nicht so genau, wie ich das umsetze, da ja in der Brennpunkt Maske steht, dass ab dem Gewährungszeitraum ab 10.2021 nur 50 % erstattet werden. 

 

Was muss ich tun, um die 100 % erstattet zu bekommen?

 

LG Bianca

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Bianca,


es ist richtig, die pauschalierte SV-Erstattung in Höhe von 100% wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Voraussetzung ist, dass der Betrieb bis zum 30.09.2021 Kurzarbeit eingeführt hat. Für Kurzarbeit zwischen dem 01.10.2021 und dem 31.12.2021 erfolgt die Erstattung zu 50%.


Die Berechnung der SV-Erstattung ab Oktober 2021 erfolgt anhand des Gewährungszeitraums.


Unter Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern ist im Feld Pauschalisierte SV-Erstattung aus Kug-Verordnung berechnen der Eintrag anhand Gewährungszeitraum vorbelegt. Prüfen Sie ob ein Gewährungszeitraum unter Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern erfasst ist.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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BMayer
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Frohmeyer,

 

lt. dem Schreiben der Agentur für Arbeit erhalten wir die 100 % Erstattung. Dies findet man auch im Internet so. Beantragt wurde am 13.10.21 und der Gewährungszeitraum ist 10.21-12.21. Den Text, den Sie schreiben kenne ich - steht ja so im Brennpunkt drin. Daher frage ich ja.

 

LG B. Schaller-Mayer

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BMayer
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Frohmeser,

 

so steht es im Schreiben der Bundesagentur.

 

LG B. Schaller-Mayer

 

 

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BMayer
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Sehr geehrte Frau Frohmeyer

 

ich erhalte gerade den Infoservice LODAS vom 12.11.21 und da steht es drin:

 

Am 29.09.2021 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung in Kraft getreten. Demnach werden bis zum 31.12.2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld (Kug) auf alle Betriebe ausgeweitet - unabhängig vom Einführungszeitpunkt der Kurzarbeit. Die pauschalierte SV-Erstattung in Höhe von 100 Prozent wird ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert.

 

Beachten Sie, dass die Brennpunktmaske in LODAS noch den alten Stand zur Version 11.74 (August 2021) enthält. Die aktuellen Kug-Änderungen zum Stand 29.09.2021 werden jedoch im Rechenzentrum berücksichtigt.

 

Somit ist meine Frage geklärt!!!

 

lg

 

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letzte Antwort am 19.11.2021 08:38:25 von BMayer
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