Hallo zusammen,
ich frage mich die ganze Zeit, warum ich bei unserer Firma, die keine U1 zahlt und somit keine Erstattung der Krankenkasse bei Krankheit erhält, die Kranktage UND die KUG-Tag gesondert über das Kalendarium eintragen muss, statt direkt die kompletten KUG Stunden incl. der Krankstunden über die Bewegungsdaten, was ja viel einfacher wäre. Denn in der Lohnabrechnung werden die Gesamt-KUG-Stunden ja komplett ausgewiesen und es macht ja auch keinen Unterschied. Muss ich das weiterhin so machen oder kann ich mir diese Zeit sparen?
Habe hierüber leider nichts gefunden.
LG B. Schaller-Mayer
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Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS
Unter Punkt 3.4.4.2
Wenn kein AAG-Antrag zu erstellen ist, ist die Erfassung der Stunden über das Kalendarium nicht notwendig. Die Stunden für krank während Kug und Kug können in einer Summe im Register Standard mit der Lohnart 410 – Kurzarbeitergeld erfasst werden.
Es kommt dann zwar eine Fehlermeldung im Abrechnungsprotokoll, die kann aber ignoriert werden.
Danke - das steht in meiner letzten Ausgabe dieses Dokuments noch gar nicht drin.