abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Krank während KUG - Keine Teilnahme am AAG

2
letzte Antwort am 05.08.2020 11:17:23 von BMayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
BMayer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
471 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich frage mich die ganze Zeit, warum ich bei unserer Firma, die keine U1 zahlt und somit keine Erstattung der Krankenkasse bei Krankheit erhält, die Kranktage UND die KUG-Tag gesondert über das Kalendarium eintragen muss, statt direkt die kompletten KUG Stunden incl. der Krankstunden über die Bewegungsdaten, was ja viel einfacher wäre. Denn in der Lohnabrechnung werden die Gesamt-KUG-Stunden ja komplett ausgewiesen und es macht ja auch keinen Unterschied. Muss ich das weiterhin so machen oder kann ich mir diese Zeit sparen? 

 

Habe hierüber leider nichts gefunden.

 

LG B. Schaller-Mayer

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
461 Mal angesehen

Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS

 

Unter Punkt 3.4.4.2

 

Wenn kein AAG-Antrag zu erstellen ist, ist die Erfassung der Stunden über das Kalendarium nicht notwendig. Die Stunden für krank während Kug und Kug können in einer Summe im Register Standard mit der Lohnart 410 – Kurzarbeitergeld erfasst werden.

 

 

Es kommt dann zwar eine Fehlermeldung im Abrechnungsprotokoll, die kann aber ignoriert werden.

BMayer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
441 Mal angesehen

Danke - das steht in meiner letzten Ausgabe dieses Dokuments noch gar nicht drin.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 05.08.2020 11:17:23 von BMayer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage