Hallo @Kleine-Einfraukanzlei , @quantenjoe , bitte beachten bei den Lohndaten zur Prüfung durch die Dt. Rentenversicherung: "Soll die Abrechnungssoftware oder der Dienstleister/Steuerberater gewechselt werden, sind Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, vor dem Wechsel die Daten an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu senden." Das bedeutet alle Lohn und Fibu-Daten seit dem letzten Prüfungszeitraum. Im Programm Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft muss auch der Grund "Wechsel des Dienstleisters" (oder so) angegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Frank Bähren
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