@metalposaunist Danke für den Link zu Linkedin Es hat mich Überwindung gekostet, dort nachzulesen. Ich erwarte eigentlich, dass DATEV direkt in DATEV informiert, aber in der Info war nicht mal Link zur DATEV korrekt. Was mich nun immer noch umtreibt, weil es bei DATEV nicht explizit angesprochen ist: Die im Internet frei verfügbare Ausweis-App, auf die sich die DATEV-Dokumente beziehen, lässt sich nicht auf einem WTS installieren, sondern nur auf einem Einzel-PC. Dieser Einzel-PC ist bei uns nicht im Kanzlei-Netz eingebunden. Somit kann bei uns das beSt nach meinem Verständnis nicht in die Dokumentenablage eingebunden werden. Es scheint so, als müsste der Anbieter der Ausweis-App verpflichtet werden, eine Netzversion bereit zu stellen. Wenn dieser es nicht tut, dann müsste die StB-Kammer damit die DATEV beauftragen. oder???? Ich werde jedenfalls auf meine alten Tage keine Kanzleiprozesse über Smartphone einrichten.
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