abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Digitaler Einspruch gegen Grundsteuermessbescheid - wie

3
letzte Antwort am 09.11.2023 15:22:07 von Susanne_Goetz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kari2
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
619 Mal angesehen

Hallo DATEV, hallo Community,

 

ich möchte digitale Einsprüche gegen Grundsteuermessbescheide einlegen, wegen der abweichend (höher) festgelegten Höhe der Steuermesszahl durch Gemeinden.

Laut Dokument 9224570 vom 29.8.2023 gilt

 

  • "Mit dem elektronischen Einspruch kann derzeit gegen folgende Verwaltungsakte Einspruch eingelegt werden:

    ....

    Grundsteuerwertermittlung-Grundvermögen-Bescheid

    Grundsteuerwertermittlung-LuF-Bescheid

    Grundsteueräquivalenzbeträge-Bescheid

    Grundsteuer-Mess-Bescheid"

Ich finde zur Auswahl unter "Digitale Kommunikation mit Institutionen / elektronische Einsprüche" nicht den Grundsteuermessbescheid.

Woran kann das liegen?

Ich muss dazu sagen, dass die bei mir installierten Software-Updates nur bis zum 10.08.2023 reichen.

Welche Software oder Hotfix muss ich ggf. noch ganz schnell installieren lassen, damit ich den Grundsteuermessbescheid auch auswählen kann?

Auf der Seite DATEV MyUpdates bin ich nicht fündig geworden.

Danke vorab für Hinweise

KarinR.

 

 

 

Beitrag verschoben und Kategorie entfernt

 

 

 

kari2
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 4
516 Mal angesehen

Hallo DATEV,

ich habe jetzt nach der Update-Installation den ersten Einspruch gegen einen Grundsteuer-Messbetragsbescheid eingelegt.

Das hat also geklappt.

Ich bin aber sehr verwundert, dass DATEV unter "Verwaltungsakt - Stichtag" den 31.12.2022 eingesetzt hat, was ich nicht ändern konnte.

Der Grundsteuermessbetrag wurde aber auf den 1.1.2025 festgesetzt = Stichtag der Hauptveranlagung. Dieser Stichtag müsste also auch im Einspruch stehen.

Habe ich was falsch gemacht? Oder muss DATEV dort einen Fehler beseitigen?

MfG

Karin R.

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 4
419 Mal angesehen

Hallo kari2,

 

die falsche Vorbelegung des Stichtags mit dem Datum 31.12.2022 wird mit den Update am 02.11.2023 behoben.

Aktuell muss der Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 eingetragen werden.

Ein Stichtag in der Zukunft ist erst ab einer der nächsten Versionen der ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung zulässig. Ein Freigabetermin hierfür steht noch nicht fest.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 4
270 Mal angesehen

Hallo kari2,

 

ab der Jahreswechselversion 2023/2024 können Sie einen Stichtag in der Zukunft eingeben.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG

0 Kudos
3
letzte Antwort am 09.11.2023 15:22:07 von Susanne_Goetz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage