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Personalfragebögen änderunge 01.07.2023

37
letzte Antwort am 26.04.2023 13:21:57 von t_r_
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metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 31 von 38
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Das ist was ganz anderes 😂! Vergleiche bitte nicht Äpfel mit Birnen! 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
jjunker
Experte
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Nachricht 32 von 38
1876 Mal angesehen

Kinder und Kegel sind fei zwei verschiedene Dinge gel? 🤗😅

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 33 von 38
1846 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

wir haben die geplante Änderung zum 01.07.2023 auf dem Schirm und lesen hier natürlich auch mit 😊

 

Sobald es erste beschlossene Informationen gibt, halten wir Sie über die geplante Umsetzung in den Lohnprogrammen im Dokument 1011662 auf dem Laufenden.

 

 

Update 13.04.2023 - 16:50 Uhr

Zusätzlich erhalten Sie alle Informationen rund um das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in unserem neuen Dokument 1026887.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
metalposaunist
Unerreicht
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Nachricht 34 von 38
1583 Mal angesehen

@metalposaunist schrieb:

Und wenn fastdocs in Zukunft noch Lohndatenimportservices sprechen könnte, wird's sehr rund ohne manuelle E-Mail, ohne manuelle TXT Datei, ohne manuelles Einspielen 😏. Dann wandern die Daten aus der fastdocs Cloud gleich ins DATEV RZ, wo man die Daten vom Lohnprogramm abholen und einspielen kann. Das könnte so geil werden 😍.


Und so schnell 🏎 geht's: fastdocs DATEV Marktplatz 

 

Wer jetzt noch manuell Stammdaten abtippt oder nicht lesen kann oder, oder, oder - no way. #DigitalFirst 🤓

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
sschu
Einsteiger
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Nachricht 35 von 38
1455 Mal angesehen

Die DATEV wird doch wahrscheinlich wie immer eine gute Lösung anbieten. Bisher hat das doch fast immer perfekt geklappt. Die Geburtsurkunden wird man sich von den Mitarbeitern sicherlich geben lassen müssen, dann das Geburtsdatum sämtlicher Kinder in LODAS / Lohn und Gehalt hinterlegen und dann wird es vom Programm bestimmt automatisch umgesetzt und die richtigen Beiträge werden berechnet. Es ist am Anfang sicherlich ein kleiner Aufwand, sich die Geburtsurkunden zeigen zu lassen und die Daten im Programm zu hinterlegen, aber danach wird es bestimmt automatisch berechnet und funktionieren 😉

SilkeWernecke
Beginner
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Nachricht 36 von 38
1425 Mal angesehen

Die frage ist ja nur (in Gedanken bei der DSGV) welches recht habe ich an den Daten eines Volljährigen Kindes. Den Mama oder Papa sind meine Angestellten und nicht der 22 Jährige Sohn. Da schreien bestimmt einige gleich nach Datensammlung.

0 Kudos
jena
Fortgeschrittener
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Ohne diese Daten gibts keine korrekte Lohnabrechnung, also DSGVO kann uns mal kreuzweise. 😉

t_r_
Allwissender
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Nachricht 38 von 38
1398 Mal angesehen

Da wäre ich auch bei einem berechtigten Interesse, die Daten zu speichern, wenn ich diese vom Arbeitnehmer bekomme.

 

Wenn der Arbeitnehmer oder sein Kind das nicht will, dann gibt es halt keinen Beitragsnachlass. Wenn jemand nicht will, dass der Arbeitgeber die Steuerklasse weiß, dann gibt ja auch Steuerklasse 6.

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letzte Antwort am 26.04.2023 13:21:57 von t_r_
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