Sorry, sehr geehrter Herr Jeremic, Sie wollen es einfach nicht zugeben. All Ihr Schönreden über Verbesserungen durch den Wegfall der DÜ-Formulare Rechnungswesen und des Telemoduls Internet ist in meinen Augen blanke Demagogie. Wir brauchen die Übertragungs-Protokolle gar nicht runterzuladen, weil ja DATEV die automatisch im RZ speichert, schrieben Sie. Sorry, wie weltfremd ist das denn? Ich versorge meine Mandanten stets so, dass sie alles haben auch für den Fall, dass es mich ganz plötzlich nicht mehr gibt (Unfall, Corona oder sonst was). Im Herbst soll es die Sofortübermittlung über die DÜ-Formulare RW geben!? Für ein paar Monate, bis es dann in 2022 eingestellt wird.? Ich habe mir das Programm angeschaut und es in einem Testbeispiel nicht mit den zu übertragenden Daten bestücken können, obwohl in der Hilfe irgendwo das Wort "Import" auftaucht. Manuelle Eingabe der zu übermittelnden Beträge?? In der offenen Umsatzsteuer-Verprobung drücke ich derzeit zum Senden einfach auf "Datenübermittlung Telemodul Internet". Das ist EIN KLICK und das war es. Das entstandene Sende-Protokoll kann ich drucken (für Papiermandanten) oder sofort mailen. Von mir aus lassen Sie das auch etwas kosten. Es ist die Zeit, die bei Steuerberatern knapp ist, Ich bleibe dabei: Die einzige Kompensation, die DATEV meinen Mandanten für die 1,65 € bieten kann, ist die, bei der Übermittlung der USt-VA über das RZ in jedem Fall sofort schon während der USt-Verprobung die Sofortübermittlung anzubieten. Und das erwarte ich wirklich. DATEV hat jetzt noch ausreichend Zeit, das umzusetzen.
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