Wir haben festgestellt, dass die Lohnsteuerbescheinigungen 2021 dann fehlerhaft sind, wenn für den jeweiligen Mitarbeiter im Jahr 2020 eine Entschädigung wegen Quarantäne gerechnet wurde. In Zeile 22 (AG-Anteil zur Rentenversicherung) wird der RV-Betrag, der in 2020 auf die Entschädigungsleistung entfallen ist, nochmals abgezogen. Telefonisch hat mir die DATEV gestern mitgeteilt, dass der Fehler erkannt wurde und für Abrechnungen seit dem ersten Verarbeitungslauf des 18.01.2022 nicht mehr auftritt. Dies betrifft aber nur Erstabrechnungen/Wiederholungsabrechnungen des Dezembers. Lösung des Problemes soll sein, entweder Wdh-Abrechnung des Dezembers des jeweiligen Mitarbeiters vornehmen oder im Rahmen der Januar-Abrechnung per Hand die Nachberechnung anstoßen (1 -> 96 Schlüsselung). Es ist bei Nachberechnung aber darauf zu achten, dass das Entstehungsprinzip hinterlegt wird. Heißt das, ich muss spätestens bis morgen die NB anstoßen oder wenn ich später berichtigen möchte vor der Januarabrechnung eine Wdh-Abrechnung erstellen? Wie stoße ich die Berichtigung der LSt-Bescheinigung für Mitarbeiter an, die im laufenden Jahr 2021 ausgetreten sind? Ein Hilfedokument habe ich nicht gefunden.
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