Hallo Herr Wolf, um mit Bank online arbeiten zu können, muss das Atom "Bank" freigeschalten ("grün") werden. Die Detailrechte zu Bank online werden über das Atom „Zahlungsverkehr" in der Rechteverwaltung online gesteuert. Aus diesem Grund wirken sich die Änderungen in der Rechteverwaltung bei „Zahlungsverkehr online" auch auf das Arbeiten mit Bank online aus. Das bedeutet: im Atom „Zahlungsverkehr online" in der Rechteverwaltung muss folgendes vergeben sein: Kontoumsätze: keine Rechte Auftrag anzeigen/senden: keine Rechte bzw. ggf. doch Rechte, siehe Erklärungen unten Erklärungen: Wenn bei „Kontoumsätze" kein Recht besteht, können Sie weder den Kontoumsatz noch die Kontoumsätze sehen. Mit dem Recht „Auftrag bearbeiten/Vorlagen" ist es auch möglich Vorlagen für Zahlungsaufträge zu erstellen und zu bearbeiten. Möchten Sie gespeicherte Zahlungsaufträge nochmal einsehen, um Sie evtl. ab zu änderen, benötigen Sie das Recht "Auftrag bearbeiten/Vorlagen" und das Recht „Auftrag anzeigen/senden". Um sicherzustellen, dass Zahlungsaufträge nur von autorisierten Personen erteilt werden, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: Beim HBCI PIN/TAN Verfahren darf die PIN nur der autorisierten Person bekannt sein, damit Sie eine TAN erzeugen kann, um den Auftrag an die Bank senden zu können oder Beim EBICS Verfahren darf die SmartCard, auf der der EBICS-Benutzer initialisiert ist nicht weitergegeben werden. Mitarbeiter die Zahlungsaufträge letztlich senden (und vorher ggf. nochmal bearbeiten) sollen, benötigen das Recht „Zahlungsverkehr (Auftrag anzeigen/senden)". Mit freundlichen Grüßen, Loan Bui DATEV eG
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