Guten Morgen, bei der USt-Sonderprüfung eines Pflegedienstes wurde bemängelt, daß die steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr 16 USTG nicht in der USt-Voranmeldung auftauchen (TZ 48). Das habe ich bislang ignoriert, Hauptsache die steuerpflichtigen Umsätze passen. Frage 1: Warum werden die Umsätze im kostenpflichtigen Branchenpaket (SKR45) nicht in Voranmeldung übernommen? (z.B. Konto 4010 "Ertr. ambulant Pflegegrad 2"). Klar kann ich die Kontenzwecke ändern oder mit USt-Schlüssel buchen, aber daß muss doch eigentlich nicht ein. Frage 2: Was passiert, wenn ich die Umsätze trotzdem nicht erkläre? Steuerhinterziehung bei USt-Frei ohne Vorsteuerabzug fällt ja wohl weg. Gruss Högemann
... Mehr anzeigen