Guten Morgen, wie wird bei Ihnen der elektronische Einspruch genutzt? Bei uns bislang gar nicht. Momentan bereiten meine Mitarbeiter die Einsprüche vor, ich prüfe und unterschreibe. Das ist so bei den elektronischen Einsprüchen nicht möglich. Die Mitarbeiter dürfen ja aber auch nicht eigenverantwortlich Einsprüche einlegen. Auf eine Anfrage bei der StBK Niedersachsen gab es folgende Antwort: in der gegenständlichen Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass Sie als Steuerberater zur eigenverantwortlichen Berufsausübung verpflichtet sind. Dabei ist die Eigenverantwortlichkeit der Berufsausübung dahingehend konkretisiert, dass § 3 Abs. 4 BOStB ausführt, dass die Eigenverantwortlichkeit auch bei der elektronischen Korrespondenz zu gewährleisten ist. Insofern hätten Sie auch trotz möglicher Umgehung der Eigenverantwortlichkeit bei der elektronischen Einspruchseinreichung sicherzustellen, dass keine Umgehung stattfindet und insofern die Eigenverantwortlichkeit Ihrerseits durch entsprechende Überprüfung gewahrt wird. Da ich nicht nach Vorbereitung der Mitarbeiter mit meiner SmartCard zu deren Arbeitsplatz laufen möchte um auf den Knopf zu drücken, wird der elektronische Einspruch bei uns bislang nicht genutzt. Gruss Timo Högemann
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