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Frage zur Grundsteuer (LuF / Hofstelle + Gebäude auf diesem Bereich)

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letzte Antwort am 01.08.2022 14:35:33 von hoege
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mehrkaffee
Fortgeschrittener
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Kann mir jemand bestätigen, dass ich das so richtig verstehe:

 

"Einfaches" Beispiel:

 

Ein Landwirt hat zum Einen Ackerflächen und zum Anderen "Betriebsgebäude" wie Scheunen, Unterstände für Trecker, sonstige Geräte etc. (ich lasse mal explizit die Wohngebäude auf dem Betriebsgelände außen vor).

 

Wenn man jetzt für die Grundsteuer die Erklärung ausfüllt, muss man doch für die Flächen, auf denen diese Betriebsgebäude stehen, die Art der Nutzung "Hofstelle" (28) auswählen, oder? Nach der Anleitung in Elster sind hier keine Bruttogrundflächen o.ä. anzugeben.


Ist das wirklich so? Man gibt lediglich an, auf welchen Flächen sich die Hofstelle befindet, aber der Umfang der Gebäude auf dieser Fläche ist irrelevant? (Jetzt mal losgelöst davon, über welches Programm man die Erklärung abgibt)

 

hoege
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
2795 Mal angesehen

Hallo,

 

genauso ist es. Nur bei Gebäuden die nicht LUF Zwecken dienen ist eine Bewertung im Grundvermögen vorzunehmen. Bei der Hofstelle ist darauf zu achten die anteilige Hoffläche, welche zum Betriebsleiterwohnhaus im Grundvermögen gehört, nicht nochmal bei LUF anzugeben.

 

Timo Högemann

 

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letzte Antwort am 01.08.2022 14:35:33 von hoege
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