Servus Community, mal abgesehen von der ach so einfachen gesetzlichen Lage: § 50a EStG - Einzelnorm 🤢 Ich steige gerade nicht so richtig durch, würde gerne meine Gedanken mal mit einem Speringpartner durchchecken. Trustpilot ist ein in Dänemark ansässiges Unternehmen. Es wurden zwei Produkte gekauft: Premium Plan: "Premium hilft Ihnen, die Reichweite Ihres wachsenden Unternehmens zu vergrößern und Ihre Bewertungen in Umsätze zu verwandeln. Enthalten: 500 automatische Bewertungseinladungen pro Monat, Logins für 10 Nutzer, zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmensprofil, Zugriff auf unsere gesamte Palette an Website-Widgets für die Präsentation Ihrer Servicebewertungen, einfache Sentiment- und Marktanalysen. Gegen einen Aufpreis pro Domain können Sie eine unbegrenzte Anzahl an Domains hinzufügen." Connect: Zugriff auf Trustpilot-APIs für die Erstellung maßgeschneiderter Integrationen für das Sammeln, Verwalten und Präsentieren von Bewertungen in Ihren bestehenden Systemen. Meine Gedankengengänge dazu: Premium Plan: würde ich wie ein Google ADDon Konto als reine Werbedienstleistung durch Trustpilot betrachten. Kein Urheberrecht das ins eigene Produkt einfließt. --> Kein 50a Fall Connect: Die Kundenbewertungen werden von Trustpilot gehostet, aufbereitet und in irgendeiner Art elektronisch zur Verfügung gestellt. Dann im Webshop und der eigenen APP unseres Mandanten automatisiert angezeigt. Das Urheberrecht an den aufbereiteten Bewertungen liegt bei Trustpilot. --> 50a Fall. Hat jemand Erfahrung bezüglich Trustpilot und der Einordnung hinsichtlich 50a? Wäre für einen Gedankenaustausch echt dankbar. Grüße, JJUNKER
... Mehr anzeigen