Da habe ich offenbar etwas losgetreten... @Gelöschter Nutzer : Den Test habe ich auch absolviert - mit unzureichenden Ergebnissen. Selbst wenn beim Einspruch "StB hat Empfangsvollmacht" angehakt wird, stehen keine Absenderdaten drin. Die Angabe in der Erklärung scheint auch nicht auszureichen, jedenfalls nicht die Mitwirkung und auch nicht die Empfangsvollmacht in Zeile 31 im Mantelbogen. Absenderdaten werden im Einspruch wohl nur aufgenommen, wenn tatsächlich in der VDB die Empfangsvollmacht angegeben wird. Und die haben wir hier eben nicht für alle Mandanten. Bei der Belegnachreichung läuft es anders, da reicht die Angabe zur Mitwirkung des StB in der Erklärung. Und dort wird neben der Elster-Transfer-ID auch die SmartCard-ID des Übermittlers angezeigt. Auch wenn mit einer Ziffernfolge 0123456789@sca.datev.de kaum jemand etwas anfangen, geschweige denn eine Zuordnung zu einem StB vornehmen kann. Daher bitte dringend @datev: gerade auch beim Einspruch und bei Anpassungsanträgen zu VZ muss eine automatische Aufnahme der Stammdaten des Absenders erfolgen, wenn über eine Smartcard von der StB-Kanzlei gesendet wird! Was nützt mir die digitale Kommunikation, wenn ich als Absender die komplette Signatur wieder eintippen muss... Bitte auch unterscheiden in Empfangsvollmacht und Vertretungsvollmacht. Und warum funktionieren elektronischer Einspruch, Anpassungsanträge und Belegnachreichung, sonstige Nachricht nicht einheitlich?? @theo : sichtbar ist bei dem Einspruch hier nur die Elster-Transfer-ID - kein Zertifikat. Dazu s.o., es ist bei Belegnachreichung die Smartcard-ID angegeben. @d_z_ : Die elektronischen Einsprüche sind im Arbeitsplatz, nicht in der digitalen Kommunikation Finanzverwaltung - zumindest soweit ich das überblicke. Es stört mich nämlich, dass ich das nicht einheitlich habe. Ich hätte gern auch die Belegnachreichung im Arbeitsplatz.
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