Ich muss nochmals auf mein "Lieblingsthema" zurückkommen. Gerade lese ich die heutige Entscheidung des EuGH zur Begrenzung der Verarbeitung von Passagierdaten durch staatliche Behörden. Extrem spannend, vor allem wenn man sich Tz. 106 der Entscheidung: "... Der Gerichtshof hat allerdings bereits befunden, dass die automatisierten Analysen der PNR-Daten, da sie anhand von nicht überprüften personenbezogenen Daten durchgeführt werden und auf im Voraus festgelegten Modellen und Kriterien beruhen, zwangsläufig mit einer gewissen Fehlerquote behaftet sind (vgl. entsprechend Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU–Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 169). Insbesondere geht, wie der Generalanwalt in Nr. 78 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt hat, aus dem Arbeitspapier der Kommission (SWD[2020] 128 endg.), das ihrem Bericht vom 24. Juli 2020 über die Überprüfung der PNR-Richtlinie beigefügt ist, hervor, dass die Anzahl der aus der automatisierten Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 3 Buchst. a und b dieser Richtlinie resultierenden Treffer, die sich nach der individuellen Überprüfung mit nicht automatisierten Mitteln als falsch erwiesen haben, erheblich war und sich in den Jahren 2018 und 2019 auf wenigstens fünf von sechs identifizierten Personen belief. Diese Verarbeitungen führen somit zu einer eingehenden Analyse der PNR-Daten für die genannten Personen. ..." genauer durchliest. Mir war gar nicht mehr bewusst, dass die aktuell eingesetzte Software zur automatisierten Täterfahndung in 5 von 6 Fällen - oder 83% - "false positive" Ergebnisse liefert. Ich hätte zumindest eine 50:50 Trefferwahrscheinlichkeit erwartet; nicht aber ein derart miserable Trefferquote. Liegt's dabei "nur" am Auftraggeber, der Datenbasis, oder zweigt sich hier eine grundsätzliche Schwäche des Systems - fragen über fragen
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