Hallo Herr Kollege, ist der Thread tatsächlich bereits so alt😮 Die Soforterfassung möchten wir nicht mehr vermissen. Mit dem Zahlungsverkehr die Daten von der Bank abgerufen, in Rechnungswesen eingespielt und auf die Akten bzw. sonstigen Buchhaltungskonten verbucht. Einfach sehr gut gelungen; sieht man von den m.E. zwei - unabhängig von der Art der Zahlungserfassung - Schwachstellen im "Gesamtsystem" ab. Die eine ist, dass zwar auch die steuerpflichtigen Aufwände zwischenzeitlich automatisch im Aufwand (damit für die Rechnungsschreibung) und im Forderungskonto (richtig mit bzw. ohne USt.) verbucht werden und zugleich in das richtige Aufwandskonto der Kanzleibuchhaltung wandern, aber dabei Doppelerfassungen nicht vermieden werden. Anders als beim Verbuchen von Auslagen im Forderungskonto habe ich bei den steuerpflichtigen Auslagen (Aufwänden) noch keine Möglichkeit gefunden beim Verbuchen zu prüfen, ob der konkrete Aufwand bereits erfasst ist. Das System beim Verarbeitung von steuerfreien Auslagen, die bereits im Forderungskonto sind, ist an dieser Stelle besser. Die zweite Schwachstelle ist - unabhängig von der Art der Verbuchung - wie dem Sachbearbeiter Zahlungseingänge zur Kenntnis gebracht werden; derzeit gar nicht automatisiert. Daher kann ich Ihnen eigentlich nur empfehlen auf die Soforterfassung umzustellen. Nach der Einarbeitung ergibt sich eine nicht unerhebliche Zeitersparnis - gerade in den Fällen in denen auf Papierakten verzichtet wird; allerdings hat sich im Rahmen des SR von Ende August 2022/Anfang September 2022 im Zusammenspiel zwischen Anwalt classic und Rechnungswesen bei den Kontenzuordnungen etwas geändert hat, was bei uns zum Jahreswechsel vom Service manuell korrigiert werden muss. Daher sollten Sie ggf. die Umstellung so planen, dass diese Korrektur mit der Umstellung durchgeführt wird. Konkrete Einzelfragen kann ich, wie in anderen Fällen auch, gerne per Direktnachricht beantworten. Schöne Grüße aus bayerisch Schwaben Andreas G. Müller
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