@Steuererklärer schrieb: ...Ich schaue mir jede - wichtige - versandte beA-Nachricht nach dem Versand und nach dem Export aus dem beA nochmal an: an wen habe ich was geschickt? Paßt das zusammen? Ich muss einfach mal "blöd" nachfragen: Warum so kompliziert? Anwalt classic bietet komfortable "Bordmittel", mit denen sogar mehr Informationen überprüft werden können, als die Webseite der BRAK bereitstellt. Erste Kontrolle: Nachrichtenstatus im Ausgangskorb: - lautet dieser nicht "zugegangen" passt etwas mit dem Versand nicht. Zweite Kontrolle: Funktion "Nacharbeiten/Zugangsprotokoll" - ist die Funktion aktiv, wurde eine Nachricht an den Empfänger übermittelt und ist dort auch eingegangen. - ist die Funktion nicht aktiv ist die Nachrichtenübertragung noch nicht abgeschlossen. Dritte Kontrolle: Zugangsprotokoll: - Wer (Postfachinhaber/Versender) hat in welcher Kanzleiakte etwas versendet - Wer ist der Empfänger incl. dessen Aktenzeichen - was wurde übersendet - stimmen die Hashwerte, die Anwalt classic vor dem Versand ermittelt hat, mit den Hashwerten, die die Webseite der BRAK mitteilt überein - und welcher HashWert wurde ermittelt; sind die Werte identisch "Ja" in grün, sonst "nein" in rot - Informationen der (gerichtlichen Eingangsbestätigung) werden wiedergegeben incl. Nachrichten-Id des Empfängers, Übermittlungscode und Meldungstext - Protokoll, welche Schritte das Programm/der Anwender wann durchgeführt hat - Processcard des Empfängers wird im Protokoll aufgenommen. In der Aktenvita kann dann sogar noch dokumentiert werden, wer und wann den Zugang geprüft hat. Ergänzend habe ich mir von Nachrichten, bei denen aus irgendwelchen Gründen "Fehler" aufgetreten sind, Screenshots angefertigt, so dass ich dem Gericht nachweisen kann, wie das Programm im Fall einer "Störung" reagiert und warum ich mich daher darauf verlassen durfte, dass die Nachricht auf dem Intermediär des Gerichts eingegangen ist. Ein sich neutral verhaltendes Gericht wird in diesem Fall die Wiedereinsetzung gewähren; ein Gericht, welches eine persönliche Fehde mit mir als Anwalt oder der Anwaltschaft generell ausfechten will, wird auch dann keine Wiedereinsetzung gewähren, wenn ich nachweisen kann, dass ich die übertragene Nachricht unmittelbar nach Abschluss des Versendevorgangs auf der Webseite geprüft und exportiert habe. Den "Umweg" über die Webseite der BRAK und den Export der Nachricht halte ich daher für überzogen und überflüssig, wenn nur die zwei der drei Kontrollstufen in Anwalt classic gesichert abgearbeitet werden. Meine Empfehlung: machen Sie sich für x willkürlich gewählte Nachrichten die Arbeit und vergleichen Sie die jeweiligen Informationen; sollten Sie tatsächlich unterschiede benennen können, lasse ich mich überzeugen; neben einer "anderen" Darstellung, werden Sie nach meiner Überzeugung keine Abweichung finden.
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