Hallo Frau Roth, da ich gerade eine Mandantenübernahme durch Mandantenübertrag hinter mir habe, bei dem der Personalstand eines im Rahmen einer Verschmelzung übernommenen Betriebes unter einer eigenen Mandantennummer, aber mit den Daten unseres ursprünglichen Mandanten abgerechnet wird, kann ich Ihnen meine Erfahrungen mitteilen. (Auch wenn dieses Szenario nicht zu 100% dem Ihrigen entspricht.): Personalnummern Da die Abrechnung innerhalb einer neuen Mandantennummer erfolgt, können Sie bei den bereits eingerichteten PNR bleiben, was sicher auch der Übersichtlichkeit dienen kann. Mit der Kopieren-Funktion im Mandanten-Manager können Sie sowohl Daten auf Mandantenebene als auch einzelne PNR kopieren, so dass eine umfangreiche Neuerfassung unterbleiben kann. (LODAS ohne Mandanten öffnen, Mandant, Mandanten-Manager, Kopieren) ELStAM Die betroffenen AN müssen Sie manuell entsprechend abmelden und wieder neu anmelden, es sei denn, Sie entscheiden sich für "einfache" Variante, in dem Sie bei der "alten" Mandantennummer für die jeweiligen AN ein Austrittsdatum und bei der "neuen" ein Eintrittsdatum erfassen. In diesem Fall erhalten Sie neben den ELStAM-Meldungen im Bereich SV DEÜV-Meldungen mit den Meldegründen 30 und 10, statt die eigentlich richtigen 36/13. Lohnsteuer Die Konsolidierung haben Sie ja bereits "abgearbeitet". Diese funktioniert technisch tadellos. Krankenkassen Durch die Abrechnung über zwei Mandantennummern werden wahrscheinlich für einige Krankenkassen auch zwei Beitragsnachweise erstellt werden. Für diesen Fall kann eine "laufende Nr." vergeben werden (Mandantendaten|Sozialversicherung|Krankenkassen, Register Allgemeine Daten). Die technische Abwicklung funktioniert einwandfrei, ggf. gibt es eine Nachfrage der einen oder anderen Kasse, welche aber schnell zu klären ist. Berufsgenossenschaft Die Verwendung der gleichen Mitgliedsnummer bei der BG stellte wider Erwarten kein Problem dar. In meinem Fall wurde von der bisher lohnabrechnenden Stelle die Mitgliedschaft mit der bisherigen Mitgliedsnummer beendet (Teillohnnachweis) und nach Anlage der "neuen" BG ein Abruf für 2018 für diese Mitgliedsnummer gestartet, was ebenfalls ohne Fehler funktionierte. Diese Konstellation ist aber in Ihrem Fall nicht gegeben, da ja nur ein Teil der Mitarbeiter unter einer neuen Mandantennummer abgerechnet werden soll. Die Möglichkeit mit "Bisheriger/Weiterführender Personalnummer" hilft Ihnen hier nicht weiter, da dies nur zur Umsetzung von PNR innerhalb einer Mandantennummer dient. In Ihrem Fall müssten Sie also nochmal die InfoDB zu Rate ziehen oder sich an DATEV direkt wenden. Wichtig sind ja hier die korrekten Lohnkontowerte/Vortragswerte für die restlichen SV-Zweige und die LSt; um deren Speicherung Sie wahrscheinlich nicht herumkommen. Für die Unterdrückung der UV-Jahresmeldung 92 werden Sie die jeweiligen PNR ausschließen müssen (Personaldaten|Sozialversicherung|Allgemeine Daten, Register Unfallversicherung). Beim digitalen Lohnnachweis verhält es sich anders, da hier keine Vortragswerte berücksichtigt werden. Mein Rat wäre, falls Sie anderweitig nicht vorankommen, DATEV direkt über den Eilservice zu kontaktieren, auch wenn dieser bepreist wird. Der Vorteil ist, dass Sie definitiv Kontakt bekommen und im Regelfall der Ansprechpartner bei weiteren Rückfragen gleich bleibt. Weitere Rückfragen zum gleichen Problem werden nicht berechnet.
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