Es tut mir leid, schon wieder den Buhmann spielen zu müssen, aber mit Ihrer Laissez-faire-Einstellung sind Sie im Steuerrecht falsch. Wenn E-Rechnungen Pflicht sind (2027 bzw. 2028) müssen diese vorliegen, wenn man die Vorsteuer gerne ziehen möchte. Und wer es sich mit seinen Kunden nicht verscherzen möchte, wird zusehen, dass er dann E-Rechnungen schreiben wird. Wir sind dann ja auf der sicheren Seite: Sobald unsere Rechnung hässlich aussieht, ist es eine E-Rechnung, das bekommen wir den Mandanten schnell beigebracht. Aber ich bin da auch bei den restlichen Unternehmen optimistisch. Und es ist ja nicht so, dass uns die bisherigen Wordrechnungen keine Probleme gemacht haben.
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