Bei Kleinunternehmen und Kasse bekomme ich immer Bauchschmerzen. Bei Kleinunternehmen gehe ich von Gewinnermittlung aus, also keine Verpflichtung zum Führen einer Kasse, sondern nur zur Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben. In solchen Fällen lassen wir die Mandanten kein Kassenbuch führen, da meines Wissens nach bei Führung eines Kassenbuchs auch die ganzen gesetzlichen Vorgaben dazu greifen. Bei so kleinen Mandanten würde ich immer nur die Barbelege über privat einbuchen. Wenn aber eine Kasse geführt werden soll und man unbedingt dafür eine Software einsetzen will, ist das Lexware Kassenbuch eine der besten Lösungen, auch wenn es nicht mehr als Einzelkauf zu beziehen ist. Bei Einzelkauf rate ich immer zum Papierkassenbuch, welches immer noch auf Kaufbasis erhältlich ist.
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