Die Plattformen werden (nicht nur von der DATEV) dazu entwickelt, damit zukünftig a) die E-Mail aus unsichere Übermittlungsform wegfallen kann b) ein Kontrollsystem entwickelt werden kann, damit über die Portale der Lieferant meldet, dass er Betrag x als Umsatzsteuer ausweist und der Kunde, dass er diesen Betrag als Vorsteuer geltend macht bzw. bei Steuerfreiheit die Steuer empfangen hat, so dass der Fiskus einen Haken dran machen kann, dass in diesem Fall kein USt-Betrug begangen wurde. So wird zukünftig die Umsatzsteuer quasi in Echtzeit ermittelt. Die Voranmeldung wird dann von den Kanzleien weg zum Mandanten verlagert, da über die Plattform zum Monatsende die Daten für die Voranmeldung schon feststeht. Etwas kleiner gibt es das schon in Ansätzen z.B. bei den Fiskaltaxametern, die jede Fahrt in ein RZ melden, auf das auch die Finanzverwaltung Zugriff hat. Die DATEV will im Rahmen der E-Rechnungsplattform ein minimales E-Rechnungsschreibungstool anbieten, da einerseits das Portal auch von Kunden benutzt werden kann, die nicht mit DUO arbeiten und andererseits unseren Mandanten ein Tool an die Hand geben, die nur ganz wenige Rechnungen im Jahr schreiben, z.B. Vermietern, damit diese sich nicht für 2 Rechnungen im Jahr DUO mit Auftragswesen next anschaffen müssen.
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