Hallo Herr Lutz, danke für Ihre schnelle Antwort. Die 450,-€ Grenze wird nicht überschritten, selbst in dem Monat der AU. Ich bin davon ausgegangen es individualversteuert abrechnen zu müssen, damit die SFN-Beiträge steuerpflichtig sind. Mir wurde mitgeteilt: Zuschläge an Arbeitnehmer für die Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit, die ohne tatsächliche Arbeitsleistung fortzuzahlen sind, steuer- und damit auch beitragspflichtig. Somit kann ich den AN nicht als Minijobber abrechnen oder schlüssele ich die Lohnarten beim Minijob in dem Fall nur anders?
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