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Quarantäne ab 31.03.2021 Teilausfall

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letzte Antwort am 08.06.2021 09:48:18 von Verena_Heinlein
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rinchen
Einsteiger
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Moin, 

 

ich muss eine Quarantäne abrechnen nach der neuen Berechnung ab 31.03.21. Der Arbeitnehmer hat jedoch zu 70 % in dem Zeitraum gearbeitet. An welchem Punkt der Berechnung buche ich die erbrachte Arbeitsleistung?

 

Gruß

 

Rinchen

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
71 Mal angesehen

Hallo Rinchen,


sobald Sie die Fehlzeit Entschädigungszahlung wegen Quarantäne erfassen, wird eine Teilmonatsberechnung durchgeführt und bei einem Gehaltsempfänger der Festbezug gekürzt.


Wenn es sich um keinen kompletten Ausfall handelt, müssen Sie das ausgefallene Brutto manuell korrigieren. Anschließend ermitteln Sie die Differenz für das Brutto aus der 1. und 2. Probeabrechnung, um den Brutto-Verdienstausfall zu erhalten.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1008768 .

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.06.2021 09:48:18 von Verena_Heinlein
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