Moin,
ich muss eine Quarantäne abrechnen nach der neuen Berechnung ab 31.03.21. Der Arbeitnehmer hat jedoch zu 70 % in dem Zeitraum gearbeitet. An welchem Punkt der Berechnung buche ich die erbrachte Arbeitsleistung?
Gruß
Rinchen
Hallo Rinchen,
sobald Sie die Fehlzeit Entschädigungszahlung wegen Quarantäne erfassen, wird eine Teilmonatsberechnung durchgeführt und bei einem Gehaltsempfänger der Festbezug gekürzt.
Wenn es sich um keinen kompletten Ausfall handelt, müssen Sie das ausgefallene Brutto manuell korrigieren. Anschließend ermitteln Sie die Differenz für das Brutto aus der 1. und 2. Probeabrechnung, um den Brutto-Verdienstausfall zu erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1008768 .