Guten Morgen Community, bitte eine Frage zur Mehrfachbeschäftiung bei Personaldaten - Sozialversicherung - Mehrfachbeschäftigung - Entgelt über BBG - Beitragspflichtiger Teil der Einmalbeschäftigung aus dieser Beschäftigung. Angenommen ein MA erhält bei Arbeitgeber A 6.500 Euro monatlich, bei Arbeitgeber B 2.000 Euro monatlich. Laufendes beitragspflichtiges Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen wurde berechnet, passt alles soweit. Nun aber zahlt Arbeitgeber B in einem Monat eine Einmalzahlung von 1.000 Euro. Was trage ich genau in diesem Monat ein bei Beitragspflichtiger Teil der Einmalbeschäftigung aus dieser Beschäftigung. Bezieht sich das "BBG wurde überschritten" also nur auf die Beschäftigung des Arbeitsgebers B? Wenn ja, würde ich also überall (KV, PV, RV, AV) "nein´" angeben? Danke vielmals vorab!
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