Hallo @Schwarze1 , gut dass Sie nochmal geantwortet haben 👍 und Ihre Fragen in den Raum gestellt haben. Ich habe den ersten Beitrag und die Antwort vor ein paar Tagen gelesen👀. Aus meiner Sicht war dass dann durch die Kennzeichnung Gelöst ✔️ erledigt. Auch bei Ihnen besteht jedoch weiterhin ein Problem und deswegen möchte ich Ihnen gerne weiterhelfen🙂. Da meine Antwort länger geworden ist, eine kurze Antwort für die überfliegenden Leser und eine ausführliche Antwort auf Ihre Problemstellung. Schnelle Antwort🐎: Sie können wie im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen auch im neuen Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen die Bilanz und GuV detaillierter ausgeben. In Ihrem Fall durch Einstellung der Gliederungstiefe Groß (erweiterte Gliederung). Wir werden voraussichtlich in Zukunft die Zuordnungstabelle aus dem Vorjahr bei der Umstellung berücksichtigen, bisher war nur die Größenklasse ausschlaggebend. Ausführliche Antwort🐌: Im neuen Jahresabschluss wird in den Stammdaten unterschieden zwischen: Größenklasse und Gliederungstiefe. Größenklasse: Die Größenklasse wird bei Rechtsformen benötigt, welche nach dem HGB grundsätzlich buchführungspflichtig und offenlegungspflichtig sind (§§ 267, 267a HGB). Gliederungstiefe: Je nach Größenklasse sind verschiedene Gliederungstiefen einstellbar. Die Gliederungstiefe bestimmt wie detailliert die Bilanz und GuV gegliedert sind. Es kann keine niedrigere Gliederungstiefe als Größenklasse eingestellt werden. Also zum Beispiel bei einer großen Kapitalgesellschaft (Größenklasse) kann keine Gliederungstiefe Kleinst (MicroBilG) eingestellt werden. Um auf Ihr Problem zurückzukommen: Eine Änderung der Größenklasse löst ihr Problem nicht. Die Lösung Ihres Anliegens ist: Gliederungstiefe auf Groß (erweiterte Gliederung) ändern. Bei dieser Gliederungstiefe gibt es weitere Posten im Vergleich zur HGB-Gliederung Groß. Nachfolgend der Vergleich der Gliederungstiefen: In den nachfolgenden Screenshots im Programm gezeigt im Vergleich Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen und neuer Jahresabschluss: Blick in die Zukunft: Bei der Umstellung auf den neuen Jahresabschluss wird aktuell nur die Größenklasse geprüft und dementsprechende Vorbelegungen vorgenommen. Wenn Sie also im Vorjahr eine Zuordnungstabelle mit erweiterten Gliederung hatten und der Mandant "klein" ist, wurde eine niedrige Gliederungstiefe mit entsprechend reduzierten Ausweis vorbelegt. Das führte bei Ihnen leider zu Unmut 😤. Eine Änderung diesbezüglich wird aktuell stabilisiert. In Zukunft werden wir die Zuordnungstabelle bei der Vorbelegung mit einbeziehen. Das heißt zum Beispiel: Wenn Sie im Vorjahr eine erweiterte Gliederung über die Zuordnungstabelle eingestellt hatten, werden wir auch in der Gliederungstiefe bei der Umstellung eine erweiterte Gliederung einstellen. Die Freigabe der geänderten Logik ist voraussichtlich mit den DATEV-Programmen 15.0 (Vollversion, 05.08.2021). Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner (leider sehr ausführlichen) Antwort weiterhelfen. Falls noch etwas offen ist, gerne hier Rückmeldung geben🙂. Mit freundlichen Gruß Lukas Rudolph Service Jahresabschluss & Anlag
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