Sie haben Recht. Natürlich muss der Mandant darauf hingewiesen werden. Das Problem ist meiner Meinung nach nur, dass der Friseur ja dann ohne Adresse des Kunden nicht schneiden darf. Das würde bedeuten, dass ich am Ende nur noch einen Termin beim Friseur bekomme, wenn ich ihm meine Adressdaten gebe. Ich finde den Arbeitsaufwand auch beträchtlich. Der Friseur muss ja sogar den Kunden vor jedem Schneiden fragen, ob sich seine Adressdaten geändert haben. Wenn ja, diese aufnehmen und sie sogar vom Kunden unterschreiben lassen. Er hat sonst keine Möglichkeit die Richtigkeit der Daten zu beweisen. Er schickt ja keine Rechnung, die dann bezahlt wird. Ich finde jetzt wiederum den Vergleich mit dem Arzt und Steuerberater nicht zutreffend. Diese Branchen schicken nach der Leistung eine Rechnung. Ebenso die Handwerker. Diese Branchen müssen aus haftungsgründen nachweisen können, auf bestimmte Sachverhalte hingewiesen zu haben (Nebenwirkungen, Betriebsaufspaltung, Wasserhahn zudrehen usw.) Wir reden hier doch aber von Bargeschäften. Natürlich hat es Vorteile, von Kunden die Daten zu haben, wenn diese freiwillig rausgerückt wurden. Wenn ich aber meine Daten an den Friseur geben muss, weil dieser mir sonst nicht die Haare schneidet oder nicht schneiden darf, dann ist das meiner Meinung nach schon etwas anderes. Mit dem Metzger wollte ich eigentlich nur die Frage aufwerfen: Wo bitte wird dann die Grenze gezogen? Viele Grüße A. Berger
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