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Optik elektronische Bankumsätze verbuchen

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letzte Antwort am 27.01.2022 15:48:44 von zieglerconsult
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boomboom
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@renek 

so richrig schön ist das immer noch nicht… aber immerhin.

es scheinen sich einige darüber aufzuregen.. sonst hätte datev nicht so schnell reagiert. was ist ihr problem?..

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renek
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@boomboom  schrieb:

was ist ihr problem?..


Ihnen und den den "vielen" anderen passt das mit der Änderung nicht und Sie fragen was mein Problem ist?

LOL.jpg

 

Okay, bevor ich wirkliche Probleme anspreche klinke ich mich mal aus. Schließlich schaffe ich es ja mit der Ansicht als einer von 2 klar zu kommen.

boomboom
Meister
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Schließlich schaffe ich es ja mit der Ansicht als einer von 2 klar zu kommen.

 

sie sind halt außergewöhnlich...

ugs
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Hallo Herr Renek,
Sie haben ein komisches Verhalten. Es hat keinen Sinn, Ihnen vernünftige Argumente zu liefern. 
Wenn Sie es so toll finden, ist es doch für Sie und alle anderen hier Besser sie klinken sich aus, denn Ihre Beiträge waren bisher so hilfreich wie ein Kühlschrank in der Antarktis.

Wer damit arbeiten kann toll. Und klar kann man damit arbeiten.
Man kann  natürlich einen VW Käfer fahren, da kommt man auch von A nach B.  Aber mit einem Audi A6 gehts halt komfortabler und weniger anstrenged. 
Und Programme haben immer was mit Ergonomie zu und das ist nun mal alles andere als ergonomisch, wenn man betrachtet, welche Wege die Augen gehen müssen. Aber was erzähl ich eigentlich. 



Ich denke es kommt drauf an, was man überwiegend bucht und noch wichtiger, welche Größe man an Bildschirm und welche Auflösung man hat. 

Je nach Größe und Auflösung von Bildschirm kann sich das Problem bei dem einzelnen anders darstellen.

Während der Chef, der eh nix bucht einen 32 Zoll Schirm mit  Auflösung 3.840 x 2.160 Pixel oder die arme Wurst, welche die Buchhaltung buchen muss und einen Bildschirm mit 24 Zoll hat und einer Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixel.

Jeder wird hier eine andere Diskussion führen.


 

andreasberger
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Was habt Ihr denn alle im Buchungstext bei den Buchungsvorschlägen? Ich habe den Auftraggeber als Buchungstext vorbelegt. Somit muss ich nicht mit den Augen nach unten springen.

 

Wäre das vielleicht hilfreich?

 

Ansonsten geben ich dem Thread-Ersteller recht. Es ist eine Verschlimmbesserung. Wie leider viele andere Neuerungen von DATEV.

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zieglerconsult
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@andreasberger 

 

Schöne Idee, leider belegt die DATEV das Feld mit dem Auftraggeber stehts nur in Großbuchstaben vor, das ist für die Optik auf dem Konto eine Katastrophe. Es wurde bereits seit Jahren angeregt, bei der übergreifenden Änderung auch die Option einzuführen Großbuchstaben/Kleinbuchstaben tauschen zu können oder sonstiges um eine gewisse Optik auf dem Kontoblatt zu bekommen (früher konnte man sogar dafür Bücher bestellen). So ist das aber ein Mischmasch aus Groß und Kleinschreibung oder nur Kleinschreibung. Deswegen von der Idee her gut, aber leider mit Bordmitteln nicht zu  machen.

 

Ich hab mir bisher dafür einen Workaround gebaut und editiere die exportierte CSV Datei aus meinem Bankprogram mit notepad++ und setze alles auf "lower case" damit kann man wenigsten optisch etwas gegensteuern. Für solche Programmwünsche die das Produkt Buchhaltung aufwerten gegenüber dem Kunden und Mandanten ist meistens kein Ohr bei DATEV. Dafür ändert man wie hier gesehen bewährtes!

 

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andreasberger
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Das hat mich am Anfang auch gestört. Bis ich gemerkt habe, dass ich so sehen kann, ob der Buchungstext eine Vorbelegung war oder ob jemand manuell etwas rein geschrieben hat.

 

Großbuchstaben bedeutet es wurde so übernommen.

Kleinbuchstaben bedeutet der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin hat manuell etwas eingetragen.

 

Im Nachhinein finde ich diese Info gut und möchte diese sogar nicht mehr missen. Ich verstehe aber Ihr Problem.

ugs
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stört das echt irgendeinen Mandanten ? 
Also mein Respekt, wer so einen Aufwand dafür betreibt.

 

Ich mach einen Rundruf bei Starmoney, dann wird automatisiert eine Exportdatei auf das Laufwerk gestellt und beim nächsten mal buchen ziehe ich den Klimbim einfach rein. Da noch einen Zwischenschritt einzubauen- also ich weiß ja nicht.

 

Mir ist das eigentlich egal. Was mich mehr nervt sind die Umlaute.  a, ö, ü, ß. Diese werden falsch dargestellt. Aber auch das kratzt mich nicht mehr. 

Der Kunde guckt eh kaum ins Konto und der Prüfer ist mir Banane. Erkennbar und nachvollziehbar ist alles. Und was ich in der Lerndatei habe, kommt eh korrekt und da hat schon ein Kollege was gutes geschrieben. Man erkennt wenigstens, was automatisch eingelesen wurde bzw. was dann über die Lerndatei kommt.

ABER:
Kann Datev eigentlich wirklich was dafür ?  Ist es nicht so, dass Großbuchstaben Bankenstandard sind ? Und Umlaute sollten eigentlich aus keinem Bankprogramm kommen, weil das auch kein Bankenstandard ist.



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zieglerconsult
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@ugs 

 

Ja schon, das ist eine Frage des Produktes was man erzeugen will. Das ist das was wir dem Mandanten verkaufen. Deswegen möchten wir auch optisch einen einheitlichen Auftritt der Texte in der Buchführung.

 

Sie sollten auch mal den Weg über einen Texteditor nehmen. Sowas lässt sich ohne Mehraufwand mit Makros erledigen. Zu Ihrem Umlaut-Problem könnte es helfen, die von Starmoney exportierte Datei mal im UTF-8 Format zu konvertieren. Ich vermute die Datei wird im falschen Zeichensatz von Starmoney angelegt. 

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zieglerconsult
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ABER:
Kann Datev eigentlich wirklich was dafür ?  Ist es nicht so, dass Großbuchstaben Bankenstandard sind ? Und Umlaute sollten eigentlich aus keinem Bankprogramm kommen, weil das auch kein Bankenstandard ist.




Nein kann DATEV nicht. Aber es wäre schön wenn sonst alles als "bereichsweises ändern" angeboten wird eine solche einfache Funktion angeboten wird. Bei der Mandantenanlage in den Stammdaten kann man heutzutage immer noch entscheiden ob man Großbuchstaben oder Kleinbuchstaben möchte. Also anscheinend hat da ja mal einer drüber nachgedacht. Ich denke es ist besser wenn man mehr als eine Entscheidung schwarz/weiss hat und dafür mit den Texten auch am Ende was machen kann. Sonderfunktionen wie "k /" oder "g /" sind ja auch nett und sowas gibt es, die Sinnhaftigkeit muss man aber auch nicht in jeder Programmfunktion diskutieren.

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letzte Antwort am 27.01.2022 15:48:44 von zieglerconsult
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