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Workflow Anlage EÜR - Zeitdiebstahl

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letzte Antwort am 05.06.2026 12:50:36 von jareddaum
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martin65
Meister
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Hallo Community,

hallo DATEV,

 


Aus irgendeinem Grund wollte ich mich selbst bestrafen und setze das Online-Tool „EÜR Steuern” vereinzelt ein.

 

Datev ist grundsätzlich der Meinung, dass das Programm positive Auswirkungen hat.

 

  • Zunächst fällt auf, dass die Stammdaten nicht zu 100 % brauchbar übernommen werden. So wird der Unternehmensname inzwischen zwingend in Vor- und Nachname aufgeteilt. Die Zuordnung zum Steuerpflichtigen oder dem Ehepartner sowie die Einkunftsart müssen aktiv ausgewählt werden.

 

  • Bei Änderungen in der EÜR muss die Bearbeitung durch eine erneute Prüfung bestätigt werden.

 

  • Es erfolgt keine dauerhafte Verbindung zwischen dem Steuerprogramm und der Anlage „EÜR Steuern”.

 

  • Die „alten” Anlagen EÜR/AVEÜR müssen manuell aus dem Steuerprogramm gelöscht werden.

 

  • Die Anlage „EÜR Steuern” kann nur gedruckt werden, eine direkte Übernahme in die Dokumentenablage ist nicht möglich.

 

  • Die Anlage SZ zur Anlage EÜR Steuern wird automatisch mit ausgegeben (auch wenn dies nicht gewollt ist).

 

  • Die Anlage „EÜR Steuern” hat kein eigenes Unterschriftsfeld.

 

  • Die Anlage EÜR Steuern kann nicht zusammen mit der Einkommensteuererklärung als ein Dokument abgespeichert werden.

 

  • Gegenstandswerte müssen separat übergeben werden.

 

  • Die EÜR muss separat an das Finanzamt übermittelt werden.

 

  • ...

 

Sicher gibt es weitere Problemfelder, die aus einem einfachen Workflow bisher ein gestückeltes Werk machen.

 

Sorry, Datev. Die Anwendung ist echt **** und bedeutet für mich Zeitdiebstahl. Meine Empfehlung: Warten bis zur letzten Sekunde, um das Programm in der Kanzlei einzuführen.

 

Danke für's Zuhören.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
Uwe_Lutz
Unerreicht
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Ja, ich finde auch, dass an vielen Punkte noch gearbeitet werden sollte. Aber drei kleine Anmerkungen zu Ihrer Aufzählung:

 


@martin65  schrieb:
  • Die Anlage „EÜR Steuern” kann nur gedruckt werden, eine direkte Übernahme in die Dokumentenablage ist nicht möglich.

Über die Funktion "Senden an" kann die Übergabe ins DMS erfolgen. Und ich hoffe, dass dies bei der Dokumentenablage auch funktioniert.

 

 

 


@martin65  schrieb:

 

  • Die Anlage „EÜR Steuern” hat kein eigenes Unterschriftsfeld.

 


Wenn ich ein Protokoll erstelle, habe ich auch das Unterschriftsfeld. Für welches Jahr haben Sie dies getestet?

 

 

 


@martin65  schrieb:

 

  • Die EÜR muss separat an das Finanzamt übermittelt werden.

Wir nutzen die Funktion "Bereitstellen zur späteren Übermittlung". Und wenn ich dann die ESt-Erklärung sende, in der die Anlage EÜR verknüpft ist, kommt eine Meldung vom Programm, dass auch noch eine Anlage EÜR bereitsteht mit der Abfrage, ob ich diese auch senden will.

martin65
Meister
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Nachricht 3 von 63
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Hallo @Uwe_Lutz ,

 

danke für die nützlichen Hinweise.

 


Über die Funktion "Senden an" kann die Übergabe ins DMS erfolgen. Und ich hoffe, dass dies bei der Dokumentenablage auch funktioniert.

 

Okay, soweit bin ich noch nicht gekommen, da für mich "senden" bedeutet, dass es meinen Einflussbereich verlässt und ich nicht in die Dokumentanablage senden, sondern speichern unter verwenden sollte.

 

Aber der Logik folgend, sende ich ja aus der Cloud zurück in die Anwendung der Kanzlei. Dann gibt es Sinn.

 

 

Wenn ich ein Protokoll erstelle, habe ich auch das Unterschriftsfeld. Für welches Jahr haben Sie dies getestet?

 

Welches Protokoll meinen Sie? 

 


 

  • Die EÜR muss separat an das Finanzamt übermittelt werden.

Wir nutzen die Funktion "Bereitstellen zur späteren Übermittlung". Und wenn ich dann die ESt-Erklärung sende, in der die Anlage EÜR verknüpft ist, kommt eine Meldung vom Programm, dass auch noch eine Anlage EÜR bereitsteht mit der Abfrage, ob ich diese auch senden will.



OK, diese Funktion der Bereitstellung für spätere Übermittlung nutze ich nicht. Das würde ich bei Bedarf nochmals prüfen. Ich stelle ungern Daten bereit, die nicht fix sind und sich nochmals ändern könnten.

 

Danke für Ihre Anmerkungen.

 

Gruß

 

Martin Heim





 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 4 von 63
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@martin65  schrieb:

 

 

Wenn ich ein Protokoll erstelle, habe ich auch das Unterschriftsfeld. Für welches Jahr haben Sie dies getestet?

 

Welches Protokoll meinen Sie? 

 


 


Das Freizeichnungsdokument.

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moeller
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 63
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Meine Empfehlung: Warten bis zur letzten Sekunde, um das Programm in der Kanzlei einzuführen.

 

Für unsere Kanzlei haben wir auch festgestellt, dass die Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern eine unnötige Belastung im Workflow ist und haben schnell die Finger davon gelassen.

 

Vermutlich verfahren viele Kollegen mit der Cloud-Anwendung EÜR Steuern ähnlich und ignorieren das Programm vollständig. Die Nutzerzahlen werden unterirdisch sein.

 

Deswegen ist das Cloud-Programm ab VZ 2026 Pflicht: https://help-center.apps.datev.de/documents/1028394

 

Ick freu mir! 

Fritz
Beginner
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Nachricht 6 von 63
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Es scheint bei DATEV niemanden zu interessieren. Die oben genannten Nachteile sehe ich genauso.

Programme sollten für Anwender geschrieben werden und nicht für den Entwickler.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 7 von 63
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@martin65  schrieb:

Okay, soweit bin ich noch nicht gekommen, da für mich "senden" bedeutet, dass es meinen Einflussbereich verlässt und ich nicht in die Dokumentanablage senden, sondern speichern unter verwenden sollte.


Stimme ich zu, in der DATEV-Logik sendest du die Dokumente aber an ein anderes DATEV-Programm (DMS, Belege online, Meine Steuern). 😉 Das ist schon lange so, wenn du z.B. eine Rechnung aus DMS nach Belege online laden möchtest, ohne sie vorher nochmal lokal zu speichern.

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f_mayer
Meister
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Nachricht 8 von 63
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@Fritz  schrieb:

Es scheint bei DATEV niemanden zu interessieren. Die oben genannten Nachteile sehe ich genauso.

Programme sollten für Anwender geschrieben werden und nicht für den Entwickler.


Ich denke, Programme sollten für Anwender und Entwickler geschrieben werden. Wenn es für die Entwickler grässlich zu pflegen und zu entwickeln ist hohlt das auf die eine oder andere Weise auch die Anwender ein.

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martin65
Meister
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Nachricht 9 von 63
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Ich schlage 3-monatige Pflicht-Praktika für Entwickler in kleinen und mittleren Steuerkanzlein vor.

 

 



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
Chris607
Erfahrener
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Nachricht 10 von 63
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@martin65  schrieb:

Ich schlage 3-monatige Pflicht-Praktika für Entwickler in kleinen und mittleren Steuerkanzlein vor.


*Entscheidungsträger 

 

Das Praktikumsprogramm dazu existiert ja auf freiwilliger Basis

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rschoepe
Experte
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Nachricht 11 von 63
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@f_mayer  schrieb:
Wenn es für die Entwickler grässlich zu pflegen und zu entwickeln ist hohlt das auf die eine oder andere Weise auch die Anwender ein.

Das machen die meisten Entwickler aber schon aus eigenem Interesse. Da sind es in der Regel eher die Product Owner, die immer wieder neue Features fordern, statt mal einen Zyklus nur zum "Aufräumen" der Codebasis einzuplanen.

Es bringt aber überhaupt nichts, wenn (übertrieben gesprochen) die Entwickler vorrangig die Bedienung mit der Tastatur vorsehen - bei einem Programm, das auf Touchscreens läuft. Oder wenn Funktionen im dritten Untermenü stecken, die aber wöchentlich gebraucht werden, weil niemand mal mit den Anwendern gesprochen hat. Sowas meint @Fritz.

f_mayer
Meister
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Nachricht 12 von 63
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@rschoepe  schrieb:

Es bringt aber überhaupt nichts, wenn (übertrieben gesprochen) die Entwickler vorrangig die Bedienung mit der Tastatur vorsehen - bei einem Programm, das auf Touchscreens läuft.

Wobei ich eher Sorge vor dem Gegenteil habe, das von oben die Anweisung kommt das Programm auf Touchscreens mit Kacheln und so auszulegen weil "modern". Viel Spaß beim buchen.

Oder wenn Funktionen im dritten Untermenü stecken, die aber wöchentlich gebraucht werden, weil niemand mal mit den Anwendern gesprochen hat. Sowas meint @Fritz.


Habe kürzlich Antrag auf Änderung Lohnsteuerklasse nach langer Zeit mal wieder gestellt. Am längsten hat es gedauert herauszufinden wo in ELSTER das versteckt ist. Die Suchfunktion war völlig nutzlos.

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DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo liebe Community,


bevor weitere pauschale Kritik an Entscheidungsträgern oder der Entwicklung geäußert wird, möchte ich die bisherigen Rückmeldungen gerne konstruktiv aufgreifen und auf die genannten Punkte eingehen:

 

• Übernahme und Pflege der Stammdaten

Zunächst fällt auf, dass die Stammdaten nicht zu 100 % brauchbar übernommen werden. So wird der Unternehmensname inzwischen zwingend in Vor- und Nachname aufgeteilt.

-> Eine Aufteilung des Namens in Vor‑ und Nachname ist nicht zwingend erforderlich.
Sowohl das Formular als auch der ELSTER‑Datensatz enthalten zwei Felder: eines für den Namen des Steuerpflichtigen bzw. der Gesellschaft/Gemeinschaft/Körperschaft und eines für den Vornamen (z. B. bei natürlichen Personen mit einer EÜR).
Bei der Datenübernahme aus Kanzlei‑Rechnungswesen wird der in den Stammdaten hinterlegte Unternehmensname automatisch in das entsprechende Namensfeld übernommen.
Eine zusätzliche Erfassung des Vornamens ist daher nicht notwendig.
Pflichtfelder sind in der Anwendung mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Die Zuordnung zum Steuerpflichtigen oder dem Ehepartner sowie die Einkunftsart müssen aktiv ausgewählt werden.

-> Die Zuordnung zum Steuerpflichtigen (z. B. Person A oder Person B) sowie die Rechtsform des Betriebs sind verpflichtende ELSTER-Angaben und müssen daher einmalig im Bestand erfasst werden. Diese Informationen können nicht aus Kanzlei‑Rechnungswesen übernommen werden.
Entsprechende Zuordnungen sind auch in den On‑Premises‑Steuerprogrammen einmalig vorzunehmen.
Die Einkunftsart wird bei der Datenweitergabe aus Kanzlei‑Rechnungswesen automatisch übernommen und muss in der Regel nicht manuell erfasst werden.

• Erneute Prüfung bei Änderungen in der EÜR

Bei Änderungen in der EÜR muss die Bearbeitung durch eine erneute Prüfung bestätigt werden.

-> Ist damit eine automatische Berechnung gemeint?
Diese Funktion ist als Weiterentwicklung vorgesehen. Einen konkreten Umsetzungstermin können wir derzeit nicht nennen. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informieren wir in der Community.

Verbindung zwischen Steuerprogramm und EÜR Steuern

Es erfolgt keine dauerhafte Verbindung zwischen dem Steuerprogramm und der Anlage „EÜR Steuern”.

-> Eine bessere Verknüpfung von EÜR Steuern mit den übrigen Steueranwendungen ist erst dann möglich, wenn alle Steueranwendungen in der Cloud genutzt werden können.

 

• Umgang mit bestehenden Anlagen EÜR / AVEÜR


Die „alten” Anlagen EÜR/AVEÜR müssen manuell aus dem Steuerprogramm gelöscht werden.


-> Das ist richtig. Allerdings ist diese Löschung nur im ersten Besteuerungszeitraum, für den EÜR Steuern genutzt wird, notwendig.

Ablage und Weitergabe der Anlage EÜR Steuern


Die Anlage „EÜR Steuern” kann nur gedruckt werden, eine direkte Übernahme in die Dokumentenablage ist nicht möglich.


-> Über Aktionen | Senden an können die Formulare, das Freizeichnungsdokument und das Sendeprotokoll an andere Anwendungen gesendet werden (z. B. Dokumentenmanagement, Meine Steuern, Teams etc.).
Bei der Weitergabe an Dokumentenmanagement öffnet sich im Anschluss die bekannte Maske aus DMS bzw. der Dokumentenablage.

Anlage SZ zur Anlage EÜR Steuern


Die Anlage SZ zur Anlage EÜR Steuern wird automatisch mit ausgegeben (auch wenn dies nicht gewollt ist).


-> Das ist richtig. Für die elektronische Datenübermittlung wird die Anlage SZ aber „ignoriert“, wenn die übrigen Schuldzinsen weniger als 2.050 Euro betragen. Dazu verweise ich auf diesen Beitrag von mir.
Wir prüfen, ob wir die Anlage SZ auch für die Erstellung der Formulare ignorieren können, wenn die übrigen Schuldzinsen unter 2.050 Euro liegen.

• Unterschriftsfeld


Die Anlage „EÜR Steuern” hat kein eigenes Unterschriftsfeld.


-> Das amtliche Formular der Anlage EÜR sieht kein eigenes Unterschriftsfeld vor. Allerdings hat das Freizeichnungsdokument zur Anlage EÜR ein Unterschriftsfeld auf der letzten Seite.

 

• Gemeinsame Ablage mit der Einkommensteuererklärung

 

Die Anlage EÜR Steuern kann nicht zusammen mit der Einkommensteuererklärung als ein Dokument abgespeichert werden.

 

-> Das ist richtig. Da wir uns hier noch im hybriden Umfeld bewegen, ist eine Ablage als ein Gesamtdokument (z. B. ESt und EÜR) derzeit nicht automatisiert möglich.
Auch hier wird es eine engere Verzahnung geben, wenn alle Steueranwendungen in der Cloud genutzt werden können.

• Übergabe von Gegenstandswerten


Gegenstandswerte müssen separat übergeben werden.


-> Das ist richtig. Auch diese Funktion ist als Weiterentwicklung geplant. Einen konkreten Termin für die Umsetzung können wir derzeit noch nicht nennen. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, informieren wir in der Community.

• Übermittlung an das Finanzamt


Die EÜR muss separat an das Finanzamt übermittelt werden.


-> Eine Übermittlung, zusammen mit der korrespondierenden Steuererklärung, ist möglich.
Hier finden Sie das entsprechende Hilfe-Dokument: DATEV EÜR Steuern: Übermitteln der Anlage EÜR aus der Steuererklärung

Ich bin zwar weder in der Entwicklung noch in der Entscheidungsebene tätig, möchte aber betonen, dass bei DATEV viele Kolleginnen und Kollegen engagiert daran arbeiten, die Rückmeldungen aus der Community aufzunehmen und Verbesserungen voranzutreiben.

Pauschale Kritik greift dabei oft zu kurz – konkrete Hinweise hingegen helfen uns wirklich weiter.

Gerade im Steuerbereich haben wir ein über Jahrzehnte gewachsenes Produktportfolio. Unsere Online-Anwendung EÜR Steuern ist noch nicht an allen Stellen perfekt, aber wir entwickeln sie stetig weiter, um die Prozesse für Sie bestmöglich abzurunden.

Einen sehr guten Überblick zur Anwendung, ihren Vorteilen sowie ein Servicevideo finden Sie im Hilfe-Center: DATEV-Cloud-Anwendung EÜR Steuern: Überblick

In diesem Sinne freue ich mich auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit und wünsche Ihnen allen einen schönen Abend🙂.

Viele Grüße aus Nürnberg.

Silke Dürsch
DATEV eG

 

martin65
Meister
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Hallo @Silke_Dürsch ,

 

Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Einige Kniffe und Tricks hatten andere Community-Mitglieder ja schon genannt.

 

Allerdings möchte ich trotzdem bei meiner – nicht pauschalen – Kritik bleiben. Die zentrale Frage bleibt. Warum soll ich die Cloud-Version nutzen? Der erkennbare Mehrwert ist für mich nicht greifbar.

 

Der bisherige Workflow hat prima funktioniert und alles war in einer einzigen Anwendung verfügbar. Die notwendigen Programme und deren Verbindungen liefen reibungslos.

 

Warum „baut” die Datev nicht die gesamte Einkommensteuererklärung als Cloud-Version, sondern bringt einen Teil davon separat heraus? Geht es so weiter, dass nur Stück für Stück entwickelt wird? Erst V+V, dann Anlage N usw.

 

Warum wird die E-Bilanz eigentlich nicht in die Steuererklärung integriert? Das ist doch praktisch auch eine „erweiterte” Anlage G zur Steuererklärung.

 

Alles in allem sind zu viele Klicks notwendig, um eine Steuererklärung und deren „Auswüchse” ans Finanzamt zu senden. Hier sollte an einem besseren, ganzheitlichen Workflow gearbeitet werden.

 

Ich werde die Anlage „EÜR Steuern” wieder pausieren, bis alles stimmig ist oder zwangsweise umgestellt wird.

 

Kölle Alaaf

 

Martin Heim



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
moeller
Aufsteiger
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Auf neudeutsch würde ich sagen:

 

workflow-disruption aufgrund forced cloud migration 

 

oder wie die Kollegen gerne sagen: Klickmarathon ohne Mehrwert (und das ist die nette Version)

cwes
Meister
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@martin65  schrieb:

Hallo @Silke_Dürsch ,

 

 

Allerdings möchte ich trotzdem bei meiner – nicht pauschalen – Kritik bleiben. Die zentrale Frage bleibt. Warum soll ich die Cloud-Version nutzen? Der erkennbare Mehrwert ist für mich nicht greifbar.

 


Für mich hat sich der Workflow damit merklich verbessert, da ich betriebliche und private Steuererklärungen strikt trenne. Jetzt kann ich endlich die Anlage EÜR - gleich der E-Bilanz - bei der Abwicklung der betrieblichen Steuererklärungen mitübermitteln.

 

Was jetzt allerdings - sehr, sehr schmerzhaft - fehlt ist das Protokoll "unveränderte Vorjahreswerte". Und auch einen anderen Weg unveränderte Vorjahreswerte in der "EÜR Steuern" zu finden, habe ich nicht entdeckt. Da das Protokoll in der Vergangenheit eine Menge Fehler vermieden hat, werden nun eine Menge Fehler entstehen. Not happy.

jareddaum
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Cloud-Transformation vs. Effizienz: Was passiert mit unseren Excel-Workflows? (EÜR & ESt)


Hallo in die Runde,


ich habe das Gefühl, dass ein massives, existenzielles Problem bei der Umstellung auf die Cloud-Anwendungen komplett übersehen oder totgeschwiegen wird.


Das Kernproblem lässt sich ganz einfach zusammenfassen: In der reinen Cloud-Welt gibt es kein klassisches Excel mehr – zumindest nicht so, wie wir es für effiziente Kanzleiabläufe brauchen.


Für mich und viele Kollegen ist das ein riesiger Rückschritt.
Hier ist das konkrete Problem am Beispiel der EÜR und der kommenden ESt-Cloud-Lösungen:

Praxisbeispiel: Die „10-Minuten-EÜR“ wird zum 45-Minuten-Albtraum

Wir alle haben diese Mandanten: Hauptberuflich angestellt (Ärzte, Musiker, Dozenten), die nebenher ein paar Euro mit Vorträgen oder Honoraren verdienen.

Für diese Fälle erstelle ich die EÜR extrem effizient über eine lokale Excel-Tabelle.

  • Bisheriger Workflow: Die Ergebnisse werden einmalig über Exportplatzhalter direkt in die Anlage EÜR verlinkt. Das Ganze ist ein eingespieltes System, das im Folgejahr wiederverwendet wird. Zeitaufwand: 5 bis 10 Minuten.

  • Zukunft in der Cloud: Dieser automatisierte Workflow bricht komplett weg. Ohne die direkte Verknüpfung zu lokalen Tabellen mutiert die Cloud-EÜR zur manuellen Tipparbeit. Jedes Ergebnis muss händisch übertragen werden. Zeitaufwand: 45 Minuten – inklusive extrem hoher Fehleranfälligkeit.

Wenn ich Daten am Ende doch wieder nur manuell abtippen muss, stellt sich mir die Sinnfrage: Warum sollte ich dann überhaupt noch Geld für DATEV ausgeben? Da kann ich die Zahlen auch gleich direkt und kostenlos in www.elster.de eintippen.

Der Blick nach vorn: Zwangsumzug der ESt in die Cloud?

Wenn demnächst die gesamte Einkommensteuer schrittweise in die Cloud umgezogen wird – und zwar ohne die Möglichkeit, verlinkte Excel-Anlagen zu nutzen –, verliert DATEV für mich in diesem Segment jeglichen Nutzwert.

Ich habe mich bereits nach Alternativen umgesehen und unter anderem bei Stotax angefragt, ob dort verlinkbare Excel-Tabellen auch künftig in den Systemen erhalten bleiben. Eine Antwort steht hier allerdings noch aus.

Meine Fragen an die Community und das DATEV-Produktmanagement:

  1. Wie löst ihr dieses Problem bei euren "Schnellläufer-Mandaten" ohne massiven Zeitverlust?

  2. An DATEV: Welche konkreten Schnittstellen oder Lösungen sind geplant, um lokale Tabellenkalkulationen (oder deren Cloud-Äquivalente) ohne Medienbruch und ohne manuelles Abtippen medienübergreifend zu verlinken?  (soweit ich weiß keine !)

Wenn die Cloud am Ende bedeutet, dass wir wieder arbeiten wie vor 20 Jahren (Zahlen vom linken Bildschirm auf den rechten Bildschirm abtippen), dann läuft bei der Digitalisierung gewaltig was schief.

Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen!

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theo
Experte
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@jareddaum  schrieb:
  1. Wie löst ihr dieses Problem bei euren "Schnellläufer-Mandaten" ohne massiven Zeitverlust?

Kanzlei-Rechnungswesen?

 

in dubio pro theo
jareddaum
Beginner
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Cloud-Zwang vs. Kanzlei ReWe: Warum Excel für EÜR und V+V in der Praxis unersetzbar ist

Hallo in die Runde,

vielen Dank für das bisherige Feedback. Ich möchte das Problem aber noch einmal konkretisieren, da oft das Scheinargument kommt: „Dafür gibt es doch Kanzlei ReWe oder die kommenden Cloud-Erfassungsmasken.“ Aus der

Praxis heraus muss ich ganz klar sagen: Für bestimmte Fallkonstellationen ist Kanzlei ReWe viel zu schwerfällig, starr und schlicht unwirtschaftlich. Wenn die Cloud-Transformation bedeutet, dass funktionierende Schnittstellen zu Excel gekappt werden, mutiert die Digitalisierung zum Effizienzkiller.


Hier sind drei konkrete Praxisbeispiele, warum eine starre Erfassungsmaske oder Kanzlei ReWe das Excel-System niemals gleichwertig ersetzen kann:

1. Die "15-Positionen-EÜR" (Simplex-Fälle wirtschaftlich bearbeiten)

Es lohnt sich schlichtweg nicht, für ein kleines Nebenberufs-Mandat (z. B. Dozent, Arzt mit ein paar Vorträgen) einen kompletten Buchungskreis in Kanzlei ReWe einzurichten und zu pflegen.

  • Mein Workflow in Excel: Ich tippe z. B. einmalig 660 € Telefonkosten ein. Die Tabelle rechnet im Hintergrund automatisch den privaten Nutzungsanteil aus (z. B. 30%), steuert diesen Wert sofort deckungsgleich hoch zu den Betriebseinnahmen und verlinkt das Ergebnis fehlerfrei in das korrekte Feld der EÜR.

  • Ebenso verhält es sich mit Einnahmen aus Vorträgen: Diese werden direkt in Excel gesplittet – in Anteile, die unter die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) fallen, und solche, bei denen das nicht der FAll ist.

  • Das Problem: In einer reinen Cloud-Eingabemaske tippe ich mich für diese Logik dumm und dämlich. Was in Excel Sekunden dauert, frisst dort wertvolle, nicht abrechenbare Zeit.

2. Der unschätzbare Wert des "rechten Tabellenrands" (Dokumentation)


Excel bietet mir im nicht druckbaren Bereich (rechts neben den eigentlichen Formulardaten) die Möglichkeit, wichtige Hinweise, Berechnungen und historische Infos für mich oder für das Folgejahr zu erfassen.


Altes Beispiel aus meiner Praxis: Die taggenaue Berechnung des Homeoffice-Mittelpunkts oder der Corona-Lockdown-Monate zur Umgehung der Abzugsbegrenzung beim Arbeitszimmer. Das lässt sich auf der Tonspur oder in starren Notizfeldern einer Cloud-Software überhaupt nicht übersichtlich dokumentieren. In Excel habe ich die Berechnung und den Jahresvergleich sofort im Blick.

 

3. Hochkomplexe Vermietungsfälle (V+V) und gemischt genutzte Immobilien


Hier bricht das System ohne Excel völlig zusammen. Wer schon einmal eine fundierte Kaufpreisaufteilung für das Finanzamt gemacht hat, weiß, wie viele Variablen hier einfließen.

  • Grundstücks- und Gebäudeaufteilung: In meiner Excel-Vorlage ermittle ich die Bodenanteile gem. BMF-Arbeitshilfe, prüfe die Nichtbeanstandungsgrenze (z. B. Kürzung um 1/10 oder 1/5) und gleiche das mit dem Notarvertrag ab.

  • Flächenaufteilung bei gemischter Nutzung: Wenn ein Objekt teils vermietet, teils selbst genutzt wird, rechnet Excel mir anhand der Gesamtwohnfläche (z. B. 173 qm) und der anteiligen Gemeinschaftsflächen exakt die abziehbaren Werbungskosten aus (z. B. exakt 32,08% V+V zu 67,92% Eigennutzung).

  • Direkte Ermittlung von § 35a EStG: Parallel werden aus den Handwerkerrechnungen direkt die Lohnanteile für die Steuerermäßigung herausgefiltert und umgelegte von nicht umgelegten Kosten (z. B. laut Verwalterabrechnung) getrennt.

Diese mathematischen und steuerlichen Verknüpfungen leistet kein Standard-Erfassungsformular der Welt. Wenn ich diese mühsam in Excel errechneten Endergebnisse (AfA-Jahresbeträge, Zinsanteile, Netto-Mieteinnahmen) künftig nicht mehr automatisiert per Exportplatzhalter in die ESt-Erklärung verlinken kann, bedeutet das: eine enorme effizienzverlust und hohe Fehleranfälligkeit (durch manuelle Dantenüberträge). 

 

Mein Fazit und Appell an DATEV:


Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, bei dem bewährte, hocheffiziente Schnittstellen zwischen lokaler Tabellenkalkulation und Steuerprogramm geopfert werden.

Wir brauchen in den künftigen Cloud-Anwendungen keine starren „Fragemasken“, sondern offene, intelligente Schnittstellen, die mathematische Ergebnisse aus Excel (oder dessen Cloud-Äquivalenten) medienbruchfrei einspeisen können.

Ansonsten verliert DATEV für mich in diesem Segment jeglichen Nutzwert, und man kann die Daten direkt bei Elster eintippen.

Wie lösen die Kollegen hier im Forum diese hochkomplexen V+V-Fälle oder schnellen EÜRs, ohne in manueller Tipparbeit zu versinken?





DATEV-Mitarbeiter
Silke_Dürsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo jareddaum,

 

eine Alternativlösung zu den heute bestehenden individuellen Anlagen haben wir bereits auf dem Schirm. Es sind noch einige grundlegende Abstimmungen notwendig. Aus diesem Grund kann ich Ihnen derzeit noch keinen konkreten Umsetzungszeitpunkt nennen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Interesse an diesem Thema.

 

Viele Grüße 

 

Silke Dürsch

DATEV eG

bodensee
Allwissender
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Nur mal so nebenbei gefragt : Haben sie schon jemals eine Est in Elster gemacht. 

 

Ich habe so 2-3 Fälle in denen die mandanten mit Elster und Zertifkat und Laptop vorbeikommen und ich beantworte deren fragen und wir gehen gleichzeitig die Elster erkl. durch.  

 

Der Workflow in Elster ist unterirdisch. Stotax - von Stollfuß ich dachte die wurde aufgekauft von wem ich weiß es nicht mehr. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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jareddaum
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Sehr geehrte Frau Dürsch,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und dafür, dass Sie das Thema alternative Individuallösungen bereits auf dem Schirm haben.

Da uns die Umstellung auf die Cloud-Anwendungen alle massiv betrifft, möchte ich Ihnen aus Sicht der täglichen Kanzleipraxis zurückspiegeln, welcher Zeitrahmen und welche Mindestanforderungen für uns essenziell sind, um die Effizienz bei der Mandatsbearbeitung nicht zu verlieren.

1. Relevanter Zeithorizont für die Umsetzung

Der kritische Zeitpunkt für eine funktionierende Alternativlösung ist genau der Moment, ab dem der Wechsel in die Cloud für uns zwingend wird. Für die EÜR betrifft das bereits den Veranlagungszeitraum (VZ) 2026. Bis dahin muss ein praxistaugliches Tool bereitstehen.

2. Mindestanforderungen an einen „Excel-Ersatz“

Es muss gar keine 100-prozentige, hochkomplexe Excel-Nachbildung sein. Für den Kanzleialltag (z. B. bei kleineren EÜRs oder V+V) würden folgende Kernfunktionen völlig ausreichen:

  • Grundrechenarten & Logiken: Grundrechenarten, Klammerrechnung und einfache Feldübernahmen (Zellverknüpfungen).

  • Dokumentationsbereich: Ein wie in Excel gewohnter, nicht druckbarer Bereich für interne Kanzleinotizen und Jahresvergleiche.

  • Schnittstelle: Eine automatisierte Datenübernahme aus bestehenden Excel-Tabellen (z.B. via Exportplatzhalter), um Altdatenbestände nicht manuell neu aufbauen zu müssen.

3. Aktuelle Schwachstellen der Erfassungsmasken (Warum wir Excel brauchen)

Die aktuellen Formulare bieten leider zu wenig flexible Eingabemöglichkeiten. 

  • Häufig blockiert das System die Abgabe der Erklärung, wenn in einem Textfeld der Wert „0“ oder kein Wert eingetragen ist (z. B. wenn der Schornsteinfeger in diesem Jahr nicht da war, die Position für das Folgejahr aber als Merker für die Mandantenabfrage stehen bleiben soll).

  • Müssen wir solche Positionen löschen, um das Formular senden zu können, geht der Vorjahresbezug verloren und wir müssen exotische Sachverhalte im Folgejahr komplett neu erfassen. Das ist extrem unpraktisch. Auch die fehlende farbliche Kennzeichnung (was wurde bereits geprüft/geändert?) z.B. bei Spenden in der Übersicht erschwert den schnellen Workflow.

  • In vielen Feldern kann man nur eine Zahl eingeben (z.B. Berufsverbände). Es fehlen Möglichkeiten
    mehrere Belege/Werte nachvollziebar zu erfassen und muss auf Excelanlagen ausweichen. 

4. Konkreter Lösungsvorschlag: Universelle Rechenfelder

Ein riesiger Fortschritt wäre es, wenn DATEV grundsätzlich hinter jedem Standardfeld ein additives Rechenfeld (ähnlich der Logik bei den Spenden, nur schneller und einfacher) hinterlegen würde.

  • Funktion: Kurze Liste mit Text und Zahl, die sich unten automatisch summiert. Bei der Jahresübernahme müssen dann nur noch die Zahlenwerte ausgetauscht werden.

  • Zusatz-Feature: Eine einfache Checkbox pro Rechenfeld: „Als Anlageliste für Finanzamt ausgeben oder nicht . So kann die Kanzlei selbst steuern, ob das Finanzamt die detaillierte Aufschlüsselung zur Nachvollziehbarkeit erhält oder nicht.

Dass die bisherige Excel-Anbindung technisch anfällig war und gelegentlich Datenbestände zerschossen hat, spricht absolut für eine cloudbasierte Neuentwicklung. Diese darf aber nicht zu Lasten der Datendichte und Bearbeitungsgeschwindigkeit gehen.


Ich hoffe, diese detaillierten Punkte helfen Ihnen und dem Produktmanagement bei der Ausgestaltung der kommenden Lösungen weiter. 

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jareddaum
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Hallo Herr Eberhardt,

vielen Dank für die Grüße vom wunderschönen Bodensee!


Um Ihre Frage direkt zu beantworten: Nein, eine Einkommensteuererklärung habe ich über Mein ELSTER tatsächlich noch nie abgewickelt.

Ich nutze das Portal allerdings regelmäßig für Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen.


Da ich hauptsächlich Einkommensteuererklärungen und EÜRs für Kleinunternehmer erstelle, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, fallen USt- und GewSt-Erklärungen bei mir nur in sehr geringer Stückzahl an.

Für diese Handvoll Fälle lohnen sich die entsprechenden DATEV-Softwaremodule wirtschaftlich einfach nicht, weshalb ich sie gekündigt habe.


Man muss fairerweise sagen: Die Erfassung für die Umsatz- und Gewerbesteuer in ELSTER ist über die Jahre hinweg spürbar besser und komfortabler geworden. Natürlich fehlen dort Funktionen wie die automatische Übernahme von Gegenstandswerten und es läuft nicht so flüssig wie direkt in DATEV – aber bei wenigen Fälen im Jahr ist das absolut verschmerzbar.

Ich bin fest davon überzeugt, dass die ELSTER-Plattform durch den gezielten Einsatz von KI in den nächsten Jahren noch deutlich smarter wird und den etablierten Softwareanbietern echte Konkurrenz machen wird.

Das sieht man ja heute schon an der offiziellen ELSTER-App für Singles und einfache Arbeitnehmerfälle, wo die Steuererklärung praktisch schon auf Knopfdruck abgeliefert werden kann.

Diese Entwicklung wird sich rasant fortsetzen und den Anbietern das einfache Massengeschäft streitig machen.


Wie gesagt: Die ESt habe ich in ELSTER zwar noch nicht getestet. Wenn der Workflow dort aber annähernd so reibungslos funktioniert wie bei der USt oder GewSt, ist das für mich für die Zukuinft perspektivisch gesehen eine Alternative die man im Auge behalten sollte. 

(Ein kleiner Exkurs am Rande: Stotax von Stollfuß wurde übrigens vor einiger Zeit von der Haufe-Gruppe übernommen – das erklärt vermutlich, warum Sie da eventuell eine Weile nichts gehört haben.
Stotax ist neben DATEV im Moment der einzige Anbieter der eine umfassende und komfotable Einbindung von
Excel-Tabellen anbietet. Meine Anfrage an Stotax ob geplant ist diese Excel-Anbindung auch in Zukunft fortzuführen
bzw. wie die Datenübernahme von DATEV zu Stotax abläuft it leider bisher noch nicht beantwortet worden. Aber ich bin intensiv auf der Suche nach Altenativen. Ich kann mit DATEV ohne Excel nicht effektiv arbeiten). 

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ww3
Fortgeschrittener
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Hallo jareddaum,

 

Das Kernproblem lässt sich ganz einfach zusammenfassen: In der reinen Cloud-Welt gibt es kein klassisches Excel mehr – zumindest nicht so, wie wir es für effiziente Kanzleiabläufe brauchen.

Können Sie bitte mal eine verlässliche Quelle für diese Behauptung nennen?

 

Gruß

ww3

bodensee
Allwissender
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Und Agenda und Addison bieten hier kein Excel an , wobei ich in erster Linie an Agenda denke. 

 

Ich hoffe ich bekomme jetzt nicht ein Rüge weil ich die Mitbewerber namentlich nenne @Dirk_Jendritzki 😉

 

Natürlich hat sich auch in Elster der workflow dramatisch verbessert / Ust  und Gewst da muss ich jetzt passen die habe ich noch nie über Elster gemacht.  Aber wie gesagt gerade vorgestern mal wieder über Elster nachgedacht um nicht zu sagen gexxxxx -ich x lieber gleich selbst- wer zum Teufel hat das so programmiert bzw. beim Programmierer so in Auftrag gegeben. Einfach lästig vlt. auch wenn man wie ich Datev seit Jahrezehnten gewohnt ist. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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martin65
Meister
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Hallo @jareddaum ,

 

Offensichtlich nutzen Sie die DATEV-Steueranwendungen in Verbindung mit den übrigen verknüpften DATEV-Anwendungen nur in geringem Umfang.

 

Es ist natürlich toll, wenn Sie die Schnittstellen zwischen dem Excel-Programm und der EÜR nutzen können. Diese Möglichkeit bietet schon Vorteile im Einkommensteuerprogramm. Insbesondere im Bereich der Anlagen V.

 

Die meisten Steuerberater nutzen das Programm Kanzlei-Rechnungswesen inklusive der Schnittstellen zur Anlage EÜR oder EÜR-Steuer, um Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zu erstellen und in die Einkommensteuererklärung einzupflegen.

 

Die Schnittstelle zwischen Excel und der Anlage EÜR kommt bei den Berufskollegen sicher selten zum Einsatz. Deshalb verstehe ich auch, dass die DATEV bei der Cloud-Anwendung der EÜR keine Ressourcen verschwenden will, um diese Schnittstelle zu integrieren.

 

Aus meiner Sicht halte ich die Diskussion für nicht zielführend, weil diese Art der Anwendung des Programmes nicht dem Standard entspricht und DATEV ohnehin eine zusätzliche Schnittstelle nie in Erwägung ziehen würde. Dazu betrifft Ihr Problem nur eine Nische und nicht die Mehrzahl der Nutzer.

 

Gruß

 

Martin Heim



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
cwes
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@martin65  schrieb:

 

 

Die meisten Steuerberater nutzen das Programm Kanzlei-Rechnungswesen inklusive der Schnittstellen zur Anlage EÜR oder EÜR-Steuer, um Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zu erstellen und in die Einkommensteuererklärung einzupflegen.

 


Kurzfassung: ob man nun Excel aufruft und die Zahlen dort eingibt, oder KREWE aufruft, und die Zahlen dort eingibt, macht keinen großen Unterschied. Was einen großen Unterschied macht, ist ob Datev

  • die Schnittstelle KREWE <-> EÜR oder
  • die Schnittstelle KREWE <-> EÜR und die Schnittstelle Excel <-> EÜR pflegen muss

 

 

 

(Dass KREWE bei Datev anscheinend auf der mittelfristigen Abschussliste steht, ist wieder ein anderer Punkt...)

jareddaum
Beginner
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Hallo ww3,


die direkte und verlässliche Quelle finden Sie genau hier in diesem Thread – und zwar in Nachricht 20 von Silke Dürsch (DATEV-Mitarbeiterin) von heute Mittag (12:46 Uhr).

Wenn dort offiziell bestätigt wird, dass DATEV „bereits eine Alternativlösung zu den heute bestehenden individuellen Anlagen auf dem Schirm“ hat, ist das die diplomatische Umschreibung für ein hartes Faktum:

Die bisherigen, lokal verlinkten Excel-Anlagen wird es in der Cloud-Welt so nicht mehr geben.
Wenn die alten Excel-Schnittstellen eins zu eins mitziehen würden, bräuchte DATEV schließlich keine komplett neue Alternativlösung zu entwickeln.


Sofort nachdem ich vom Zwangsumzug der EÜR in die Cloud gelesen habe, habe ich über diverse Kanäle versucht, eine klare Aussage zur Zukunft unserer Excel-Einbindungen zu bekommen.
Man erntete bisher überall nur ausweichendes Schweigen oder unklare Antworten.

Warum Excel in einer reinen Web-Cloud technisch "stirbt"


Es gibt handfeste architektonische Gründe, warum der gewohnte Workflow mit lokalen Excel-Dateien in einer reinen Browser-Anwendung (SaaS) bricht:

  • Das Sandbox-Prinzip des Browsers: Die bisherige DATEV-Welt nutzt lokale Schnittstellen (wie OLE/COM), bei denen die DATEV-Software direkt auf Ihre lokalen Festplattenpfade (z.B. C:\Kanzlei\Mandant\EÜR.xlsx) zugreifen und Zellwerte live auslesen kann. Ein moderner Webbrowser läuft aus Sicherheitsgründen in einer isolierten Umgebung (Sandbox). Er darf und kann nicht einfach unbemerkt auf Ihr lokales Dateisystem zugreifen, um dort dynamische Verknüpfungen (Exportplatzhalter) zu bedienen.

  • Medienbruch: Um das in der Cloud abzubilden, bräuchte es eine permanente Synchronisation zwischen einer Cloud-Tabellenkalkulation (wie Microsoft 365 Web) und der DATEV-Cloud-Datenbank über hochkomplexe APIs. Das ist technisch eine völlig andere Baustelle als das, was wir seit Jahrzehnten nutzen.


Warum ich mich nach Jahren (letzter Post 2018) wieder zu Wort melde


Mir ist völlig klar, dass mein spezifischer Workflow bei einer kleinen EÜR vielleicht nicht die breite Masse betrifft. Aber Individuelle Anlagen werden von einer überwältigenden Mehrheit der Kollegen in anderen Programmen (allen voran bei V+V und komplexen ESt-Fällen) intensiv genutzt.

Vielen ist schlicht noch nicht bewusst, welcher massive Einschnitt in die tägliche Arbeitseffizienz uns hier bevorsteht. Deshalb bin ich nach langer Abwesenheit hier wieder aktiv geworden: Die Beraterschaft muss aufgeweckt und DATEV signalisiert werden, wie überlebenswichtig dieses Thema für uns ist.


Mein Credo: Cloud ja – aber nur ohne Rückschritt!


Ich bin absolut kein Cloud-Gegner.
Ich gehe den Weg gerne mit, aber nur unter klaren Bedingungen, die ein professionelles Arbeiten erlauben:

  1. Kein Effizienzverlust: Die Cloud-Lösung muss mindestens genauso schnell, flüssig und flexibel sein wie die lokale Installation.

  2. Kein Funktionssterben: Bewährte Features dürfen nicht ersatzlos gestrichen, sondern müssen durch noch bessere Werkzeuge ersetzt werden. Datenkonsistenz und eine fehlerfreie Migration stehen dabei an oberster Stelle.

  3. Praxistaugliches Rechtemanagement (Token-Dauer): Im Kanzleialltag läuft DATEV den ganzen Tag im Hintergrund. Ich habe ehrlich gesagt massive Bauchschmerzen vor der Vorstellung, mich in der neuen Cloud-Welt alle 20 oder 30 Minuten wegen eines Session-Timeouts neu einloggen oder authentifizieren zu müssen. Der Fokus muss auf der Arbeit liegen, nicht auf der IT-Sicherheitsschleife.

Wenn DATEV uns hier eine echte, cloudnative und stabile Tabellen-Alternative bietet, die unsere alten Datenbestände migrieren kann – hervorragend!
Aber bis wir das sehen, bleibt die Sorge vor dem "digitalen Rückschritt" absolut begründet.

jareddaum
Beginner
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Der wahre Wert der Excel-Schnittstelle: Warum DATEV ohne sie seinen größten Wettbewerbsvorteil verliert

Hallo zusammen,


ich muss das Thema noch einmal weiten, denn mir scheint, das eigentliche Ausmaß des Problems wird in der Diskussion noch gar nicht voll erfasst.


Es geht hier nicht nur isoliert um die Schnittstelle zwischen Excel und der EÜR.

Es geht um die universelle Verknüpfungsmöglichkeit zwischen Excel und nahezu jedem beliebigen Eingabefeld – inklusive Textfeldern – über alle Steuerprogramme hinweg (ESt, USt, GewSt usw.).


Diese Schnittstelle war und ist für mich kein nettes „Zusatz-Feature“, sondern das zentrale Werkzeug, um die systembedingte Starrheit und die fehlenden Eingabemöglichkeiten der DATEV-Programme höchst individuell, flexibel und effektiv auszugleichen.


Excel als „Puffer“ für Softwaremängel und fehlende Flexibilität


Seien wir ehrlich: Keine Steuersoftware der Welt kann jeden exotischen Sachverhalt perfekt in Standardmasken abbilden. Genau hier kam bisher die Excel-Verknüpfung ins Spiel:

  • Sie funktionierte wie ein universeller Adapter. Wo DATEV-Eingabemasken an ihre Grenzen stießen oder Programmmängel den Workflow blockierten, haben wir uns die nötige Flexibilität einfach über Excel-Logiken selbst gebaut und die Ergebnisse medienbruchfrei ins Feld geschleust.

  • Das macht die Software überhaupt erst richtig effizient nutzbar.


Wenn diese universelle Verknüpfungsmöglichkeit in der Cloud-Welt ersatzlos gestrichen wird, verliert DATEV für mich einen seiner wichtigsten strategischen Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz. Ohne diese extrem tiefe Systemintegration ist DATEV in vielen Bereichen am Ende des Tages funktional nicht mehr viel besser als das kostenlose www.elster.de, wo ich Daten ebenfalls nur noch manuell eintippen kann (und mir dazu lokal Exceltballen abpeichern, aber nicht verlinken und zusammen mit dem Steuerfall/Steuerjahr abspeichern kann). 


Ein strategisches Eigentor der DATEV?

Diesen massiven Vorteil im Zuge der Cloud-Transformation einfach aufzugeben,
halte ich aus Sicht der DATEV für strategisch fatal.


Ich gehe sogar so weit zu sagen: Wer diese Verknüpfungsmöglichkeiten bisher in seiner Kanzlei nicht intensiv genutzt hat, um starre Programmlogiken aufzubrechen, arbeitet meiner Meinung nach schlichtweg ineffizient und verschenkt enormes Potenzial bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit und Fehlervermeidung. 


Deshalb noch einmal mein dringender Appell an das Produktmanagement:

Unterschätzen Sie bitte nicht, wie viele Kanzleien Excel als das zentrale, flexible "Gehirn" hinter den starren Steuerformularen nutzen. Wir brauchen in der Cloud keinen goldenen Käfig mit eingeschränkten Eingabefeldern, sondern die Beibehaltung dieser universellen, medienübergreifenden Flexibilität!

jareddaum
Beginner
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Hallo Martin, hallo cwes,

danke für eure Rückmeldungen.
Wenn ihr sagt, die Excel-Schnittstelle sei eine reine „Nische“ für Exoten, weil die Masse alles über Kanzlei-Rechnungswesen (KREWE) abbucht, greift das viel zu kurz und ignoriert die Realität in der privaten Steuerberatung komplett.


Schauen wir mal weit über den Tellerrand der EÜR hinaus – hin zu einem Massenphänomen im gesamten süddeutschen Raum: Die Anlage N-Gre (Grenzgänger / Ausländische Einkünfte).


Wer jemals Grenzgänger-Fälle (z. B. Deutschland/Schweiz) bearbeitet hat, weiß, dass die DATEV-Eingabemasken hierfür ohne tiefgehende Nebenrechnungen absolut unbrauchbar sind.
Ich arbeite hier mit hochkomplexen Excel-Vorlagen, die folgendes leisten:

  • Das Schweizer Pensionskassen-Dilemma: Die Beiträge zur 2. Säule (Pensionskasse) müssen nach deutschem Recht mühsam aufgeteilt werden (Arbeitgeber- vs. Arbeitnehmeranteil, § 3 Nr. 63 EStG, überobligatorische Anteile). 

  • Aufteilung gemischter Versicherungen: Beiträge für Unfall- oder Lohnausfallversicherungen müssen exakt gequotet werden – ein Teil fließt in die Werbungskosten der Anlage N-Gre, der andere Teil in die Vorsorgeaufwendungen der Sonderausgaben.

  • Währungsumrechnungen (CHF/EUR): Die monatlichen oder jährlichen Kurse des BMF müssen sauber umgerechnet und dokumentiert werden, ganz zu schweigen vom taggenauen Tracking der Nicht-Rückkehrtage (60-Tage-Regelung).

All diese mathematischen Verknüpfungen passieren im "Gehirn" Excel.

Die ermittelten Endergebnisse werden anschließend fehlerfrei via Exportplatzhalter an die verschiedenen Stellen der Steuererklärung übergeben. Ergibt sich eine Änderung z.B. aufgrund eine Hinweises des Mandanten oder aufgrund einer Abweichung des Finanzamts änder ich eine Zahl in excel und alle sich ergebenden Folgeänderungen sind sekundenschnell in den korrekten Feldern der ESt-Erklärung. 


Wenn DATEV diese universelle Schnittstelle im Zuge der Cloud-Transformation opfert, betrifft das eben nicht nur eine kleine EÜR-Nische.

Es trifft V+V-Fälle (Kaufpreisaufteilungen, Flächenschlüssel bei gemischter Nutzung) und es trifft den gesamten Bereich der ausländischen Einkünfte im Kern!


Für Kleinstmandate (wie den erwähnten Arzt mit 10 Vorträgen im Jahr) ist KREWE zudem wegen des administrativen Overheads (Stammdatenpflege, Kontenrahmen, jährliche Jahresübernahmen, zusätzliche DATEV-Gebühren) wirtschaftlich überhaupt nicht darstellbar.

Wenn die Cloud am Ende bedeutet, dass wir diese hochkomplexen Nebenrechnungen zwar weiterhin in Excel machen müssen, die Werte dann aber wie vor 30 Jahren manuell per Hand in die Cloud-Formulare eintippen dürfen, holen wir uns ein massives Haftungs- und Tippfehlerrisiko (Zahlendreher) in die Kanzlei.

Genau deshalb müssen wir das Thema jetzt lautstark platzieren, solange die DATEV die Cloud-Architektur noch anpasst. Wir brauchen offene, flexible Rechenschnittstellen und keine starren, unvollständigen Standardmasken!

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letzte Antwort am 05.06.2026 12:50:36 von jareddaum
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