Guten Tag,
gibt es bereits Pläne/Umsetzung für ein Deklarations- und Berechnungsprogramm der DATEV eG für die Feststellung von Einheitswerten für die Grundsteuer und die Grundsteuer selbst (ähnlich wie die gängigen Steuerprogramme der DATEV)?
Im Zuge der Grundsteuerreform in Deutschland werden wohl Millionen von Steuerpflichtigen aufgefordert werden, solche Erklärungen für ihre Grundstücke (sowohl für betrieblich genutzte als auch für Wohnimmobilien) bei der Finanzverwaltung einzureichen und dafür Hilfe bei ihren steuerlichen Beratern einfordern. Hier benötigen wir die richtigen Werkzeuge!
Wir benötigen dies auch jetzt schon häufig für das alte Recht (Bewertungsstichtage vor der Grundsteuerreform), um unsere Mandanten vollumfänglich bedienen zu können.
Oder gibt es bereits sinnvolle Alternativen? Vielen Dank.
Guten Tag,
die Entscheidung, ob seitens DATEV ein Programm für die Deklaration der neuen sog. „Grundsteuerwerte“ erstellt wird, ist noch nicht getroffen worden. Hintergrund ist u. a., dass einige Bundesländer angekündigt haben, die im Gesetz enthaltene „Öffnungsklausel“ nutzen zu wollen. Uns liegen aber noch keine endgültigen Informationen dazu vor, welche Bundesländer das sind, und wie genau diese bei der Grundstücksbewertung verfahren. Entsprechende Ländergesetze stehen z. T. noch aus.
Wenn wir ein Programm dazu entwickeln würden, dann nur für das neue Verfahren. Ein Berechnungsprogramm für die bisherige Grundsteuer ist nicht geplant. Für Deklarationszwecke (Feststellung der Einheitswerte nach bisherigem Recht) stehen Ihnen nach wie vor die excel-basierten Formulare EW 1 - EW 5 im Tool Ergänzende Steuerformulare zur Verfügung.
Bestünde denn aus Ihrer Sicht im Falle der Entscheidung für eine Programmlösung die Notwendigkeit für eine frühzeitige Verfügbarkeit einer Bewertung (also ggf. bereits in 2021)? Geht es Ihnen dabei um eine frühzeitige Datenerhebung beim Mandanten oder auch um die konkrete Steuerberechnung?
Mit freundlichen Grüße,
Andreas Schaefer
DATEV eG
Guten Tag Herr Schäfer,
vielen Dank für die Information und das grundsätzliche Interesse an meinem Anliegen.
Das Argument, dass erst grundsätzlich die gesetzlichen Grundlagen für eine Programmlösung vorliegen müssen, ist mir plausibel und sehr nachvollziehbar. Für Deklarationszwecke nutzen wir bereits die excel-basierten Formulare aus der Toolbox. Allerdings sind damit keine Berechnungen für die Beratung und Bescheidprüfung (schon gar nicht elektronisch/digital) möglich. Das ist für uns im Vergleich zu den sonstigen Steuerprogrammen doch eine wesentliche Lücke im Portfolio der DATEV eG.
Wir benötigen eine Programmlösung (Einheitsbewertung/Grundsteuer) schnellstmöglich, sowohl für Mandantenaufträge im alten Recht (solche sind bei uns tatsächlich recht häufig) als auch für die frühzeitige Datenerhebung und vorausschauende Beratung sowie die konkrete Deklaration und Steuerberechnung.
Vielen Dank. Ich bin gern bereit, an der Entwicklung einer praxisnashen und -gerechten Lösung konstruktiv mitzuwirken.
Guten Tag Herr Schäfer,
da ich mit der Frage befasst habe, wann die Datev ein Programm für die Grundsteuer zur Verfügung stellen wird, bin ich auf diesen Austausch in der Community gestoßen. Da nunmehr absehbar ist, dass mehrere Bundesländer das Bundesmodell anwenden werden (s. a. Lexinform Dok.-Nr.: 0934010), steht es für mich in Anbetracht der Anzahl der Beratungsfälle außer Frage, dass die Datev hier eine Lösung anbieten wird.
Meine Frage ist daher: Wann ist damit zu rechnen? Hinweis: Laut Informationen im Netz ist mit Erklärungsanforderungen im 1. Halbjahr 2022 zu rechnen.
Wird die Datev auch Lösungen für individuelle Ländermodelle anbieten? Auch hier sollte angesichts der Anzahl der Beratungsfälle ein Angebot erfolgen.
Vielen Dank für Ihre Information
Zumindest für Niedersachsen soll laut LSTN ab 01.07.2022 eine Übertragung per Elster freigeschaltet werden. Die Erklärungen sollen bis 31.10.2022 eingereicht werden. 😞
Da wäre ein Programm der Datev natürlich hilfreich.
Timo Högemann
Betreffend die zeitliche Planung in Hessen siehe auch Folie 9 der Präsentation unter dem folgenden Link:
Reform der Grundsteuer (hessen.de)
Wird also demnächst Zeit, an die Sache ranzugehen.
@AP47 schrieb:Wird also demnächst Zeit, an die Sache ranzugehen.
Also ich befürchte, dass kann gar nicht "demnächst" gehen.
@Präsentation schrieb:Ziel: Gesetzesbeschluss bis Ende des Jahres.
Dann kann DATEV, meiner Meinung nach, doch vorher gar nicht anfangen, irgendwas zu programmieren. Und wenn DATEV Ende des Jahres anfangen kann...wie schnell soll das denn fertig werden? Und das betrifft ja jetzt nur Hessen.
@Präsentation schrieb:Finanzämter sind für anfallende Arbeiten personell und organisatorisch gut aufgestellt.
Toll für die Finanzämter. Und glücklicherweise ist am 31.12.2021 ja Corona vorbei, es gibt keine Überbrückungshilfen mehr und die Schlussabrechnungen müssen auch nicht gemacht werden...dann haben die Steuerbüros ja endlich wieder mal mehr Zeit für alles Andere...und dann kommt dieser Mist vom Staat/Land. 😞
Ich freue mich schon....
Sehr geehrter AP47,
an dieser Stelle möchte ich zuerst auf den Beitrag meiner Kollegin verweisen.
Grundsteuerreform - DATEV-Community - 214333
Für die durch die Reform notwendigen Tätigkeiten rund um die Deklaration der Grundsteuerwerte wird ihnen eine Kooperationslösung zur Verfügung stehen.
Aus dem Beitrag meiner Kollegin geht bereits hervor, dass DATEV die Lösung für den bestehenden Bedarf nicht selbst entwickelt, sondern sich im Sinne der Ökosystem- und Plattformstrategie entschieden hat, dieses Thema in engem Schulterschluss mit einem Software-Kooperationspartner anzugehen. Auf welchen Partner die Wahl gefallen ist, werden wir Mitte Oktober bekanntgeben.
Das Lösungsangebot des Partners wird die fachlichen Anforderungen im Zusammenspiel mit den DATEV-Programmen abdecken.
Die Verfügbarkeit des Grundsteuerprogramms ist für das erste Halbjahr 2022 vorgesehen.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
Niedersachsen hat jetzt ebenfalls ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. Die Steuererklärungen dazu sollen ab dem 01.07.2022 innerhalb von 3 Monaten über Elster abgegeben werden. Wird es dafür eine Datev-Lösung geben?
Ganz herzlichen Dank für eine kurze Info!
Ulrich Schaper
@Steuerschaper schrieb:Niedersachsen hat jetzt ebenfalls ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. Die Steuererklärungen dazu sollen ab dem 01.07.2022 innerhalb von 3 Monaten über Elster abgegeben werden. Wird es dafür eine Datev-Lösung geben?
Ganz herzlichen Dank für eine kurze Info!
Ulrich Schaper
Hallo Herr @Steuerschaper ,
im Post von @Silke_Dürsch stehen alle Informationen drin, die Ihre Frage beantworten.
Datev wird keine eigene Software entwickeln sondern eine Lösung eines Kooperationspartners anbieten. Weitere Infos sollen Mitte Oktober folgen.
Gruß
Ich bin mit der Berechnung in Baden Württemberg zufrieden. Das ist wahrscheinlich die einfachste Berechnung.
Auf dem DATEV-Marktplatz habe ich soeben die ersten (noch rudimentären) Informationen zu den Kooperationslösungen zur Grundsteuerreform entdeckt.
@Silke_Dürsch schrieb:
Auf welchen Partner die Wahl gefallen ist, werden wir Mitte Oktober bekanntgeben.
Heute ist exakt Mitte Oktober 🤓. Gespannt, wie ein Flitzebogen.
Hallo liebe Community,
letzte Woche war es endlich soweit, wir haben unsere Partner in Sachen Grundsteuerreform bekanntgegeben.
Für alle Interessierten habe ich den Beitrag in den DATEV news und unsere Informationsseite zur Grundsteuerreform verlinkt.
Der empfohlene Software-Partner ist die fino taxtech GmbH, mit der wir eng an einer Lösung zur Feststellung der Grundsteuerwerte zusammenarbeiten. Informationen dazu finden Sie auf dem DATEV Marktplatz.
Dort finden Sie ebenfalls Informationen zur Lösung von taxy.io, einem weiteren Anbieter mit DATEV-Schnittstelle.
DATEV unterstützt beide Kooperationspartner bei der DATEV-Integration. In einem ersten Schritt wird es Schnittstellen zu den Mandantenstammdaten und dem Dokumentenmanagement geben. Weitere Schnittstellen, wie zum Beispiel zur Anlagenbuchhaltung und für die Fristenkontrolle sind geplant.
Ebenfalls gibt es von DATEV ein Dialogseminar online „Grundsteuerreform - Bundesmodell und Ländermodelle im Überblick“. Auch unsere Partner werden Seminare für Sie anbieten.
Viele Grüße
Silke Dürsch
DATEV eG
es gibt ja im Arbeitsplatz so genannte V+V Objekte. Zu was sind die eigentlich entwickelt worden und kann man von denen aus die Daten für den Schnittstellenpartner bereitstellen ?
Lieber @franzruss ,
nein - V+V- Objekte sind m.E in den Programmfunktionen nicht zur „Online-Bestückung“ des Cloudangebots der Ökosystempartner hierfür vorgesehen. Bislang ist wohl nur die Bestückung mit den Online-Stammdaten vorgesehen.
hier: https://apps.datev.de/help-center/documents/1020246
und hier: https://www.datev.de/web/de/mydatev/online-anwendungen/datev-basisdaten-online/
Mehr ist wohl derzeit NICHT vorgesehen - ?! Trotz DATEV-Cloudstrategie !?
Wie berät der Vertreterrat die Datev und welchen Standpunkt dazu hat er ?
Lieber @franzruss ,
da Du ja selbst lange Jahre im Vertreterrat warst - zuletzt als stellv. VR-Vorsitzender - ist Dir doch das Reglement bekannt.
Insofern verstehe ich nicht, dass DU fragst!?
Und generell gilt für jedes BERATUNGSmandat - der Berater macht seine Beurteilung dem Beratenen klar, der Beratene trifft die Entscheidungen (selbst und ggf. eigenverantwortlich).
Hallo Michael
ich teile Deine Antwort nicht !
Hallo Frau Dürsch,
der Softwareanbieter Agenda bietet ein Softwareprodukt an, was die Datev nicht direkt anbieten und nur über einen externen Partner realisieren will. Ein Programm, welches im Arbeitsplatz neben Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Kanzlei-Rechnungswesen seinen Platz gefunden und die vorhandenen Daten einfach genutzt hätte, macht für mich Sinn und nicht die jetzt angebotene Lösung.
Hierzu fehlen mir eigentlich die Worte und die Abkündigung des Telemoduls zum Mai 2022, die erheblichen Probleme bei der Umsetzung des OSS-Verfahrens in Kanzlei-Rechnungswesen trägt zusätzlich zu einer massiven Unzufriedenheit und Enttäuschung über die derzeitige Ausrichtung der Datev bei.
Die Lösung der Datev zur Grundsteuerdeklaration der fino taxtech GmbH empfinde ich auch als ungerecht gegenüber kleinen Kanzleien, da hier € 175,00 im Monat und unabhängig von der Nutzeranzahl bezahlt werden müssen. Soll dies ein zukunftsweisendes Geschäftsmodell sein, wenn größere Kanzleien unabhängig von den Nutzerlizenzen von der DATEV bessergestellt werden sollen?
MfG
M.Vogt
Lt. einem mir vorliegendem Zeitungsbericht wird in Niedersachen die Abgabe der Grundsteuererklärung über Elster ab dem 1.7.2022 möglich sein.
Vielleicht schließen sich dem ja andere Bundesländer an....?
Zumindest kostet es keine Softwaregebühren.....
Hallo Andreashofmeister,
Softwaregebühren an sich sind ja nicht das Problem, wenn eine Zusatzleistung erbracht wird. Der Aufwand der Programmierung muss sich ja auch in einem Entgelt niederschlagen. Ich erwarte ja auch nicht von der Datev ein kostenloses Programm.
Die Elstervariante soll es ja nach meinem Kenntnisstand für alle Erklärungen geben... aber wir werden sehen.
Ich habe jedenfalls keine Zeit die Mandantendaten in Elster einzupflegen, sondern erwarte hier ein Programm was die vorhanden Daten nutzen kann. Also eigentlich wäre im Datev-Arbeitsplatz in den Adressaten eigentlich neben Mandanten, Unternehmen auch eine Immobilie sinnvoll. Dies könnte auch effektiv in ErbSt und so weiter gut genutzt werden.
Die Möglichkeit die Daten in Elster einzupflegen ist vom Prinzip her genau das gleiche Problem wie es durch die Abkündigung des Telemoduls entsteht. Daher auch meine Kritik weiter oben.
@mattistb schrieb:.....Also eigentlich wäre im Datev-Arbeitsplatz in den Adressaten eigentlich neben Mandanten, Unternehmen auch eine Immobilie sinnvoll. Dies könnte auch effektiv in ErbSt und so weiter gut genutzt werden.
Sie sollten sich vom DAP verabschieden, wenn es um "neue" Programme geht. Der DAP wird dabei keine Rolle mehr spielen, @mattistb .
Und das ja auch das Ziel der "DATEV aus der Cloud", die ja (wann auch immer) dann das Maß aller Dinge sein wird.
Herr @Peter_Krug hat das ja unmissverständlich so klargestellt.
Eine Weiterentwicklung des DAP halte ich zumindest für nicht wahrscheinlich.
Diese Software aus dem Jahre 1999 weiterzuentwickeln scheitert bestimmt nicht nur an der antiquierten Softwarebasis dieses Monstrums. Auch das wird und wurde ja schon mehrfach durch die Verantwortlichen betont.
Hallo andreashofmeister,
ich habe kein Problem mich vom DAP zu verabschieden, wenn es eine vernünftige Alternative von der DATEV gibt.
Ich wollte nur aufzeigen, dass die Stammdaten für Grundsteuer vorhanden sind und daher sinnvoll und ohne doppelte Eingaben in einem von der Datev zur Verfügung gestellten Grundsteuerprogramm genutzt werden können. Insofern ist die Nutzung von Elster für die Grundsteuer viel zu arbeitsintensiv und eine unnötige Doppelerfassung. Als Steuerberater benötige ich ein vernünftiges Grundsteuerprogramm um so die zusätzlichen anfallenden Arbeiten überhaupt erledigen zu können.
Die Adressaten in DAP sind ja auch in einer Cloudlösung zu nutzen.... Ich gehe nicht davon aus, dass diese nochmal für ein cloudbasiertes Programm eingegeben werden müssen.
Hauptkritikpunkt bleibt, dass hier für kleine Kanzleien aus meiner Sicht ein überteuertes Produkt über die Datev angeboten wird. Normalerweise sollte die Software auch im Rahmen der Nutzungen entgolten werden und nicht wie hier mit einem Pauschalpreis -egal welche Kanzleigröße-. Die Software der Datev wird ja auch nicht pauschal und unabhängig von den Nutzern entrichtet.
Aus welchem Grund Datev die Entwicklung eines Grundsteuerprogramms nicht im Vergleich zu "Agenda-Software" schafft, ist mir auch nicht erklärlich. Es spricht ja nichts gegen eine "tolle" und zusätzliche Software mit vielen Möglichkeiten zur Beschaffung von Grundsteuerdaten (die auch entsprechend bepreist werden kann) und Kommunikationslösungen mit dem Mandanten, aber eine Standardlösung sollte die Datev schon Ihren Mitgliedern anbieten.
@mattistb schrieb:Aus welchem Grund Datev die Entwicklung eines Grundsteuerprogramms nicht im Vergleich zu "Agenda-Software" schafft, ist mir auch nicht erklärlich.
Das ist doch mal überhaupt nichts neues. Ich sage nur 1001 Baustellen. Das DATEV dann selbst kein Grundsteuerprogramm entwickeln kann, sollte doch eigentlich niemanden wundern.
Viele Grüße und schönes Wochenende 🙂
Nach meiner Ansicht geht bei der Hauptfeststellung 2022 hauptsächlich um das Einsammeln von Daten. Dies muss dem Mandanten so einfach wie möglich gemacht werden, damit er überhaupt uns die nötigen Daten liefert. Großartige steuerliche Beurteilungen sind weder beim Bundesmodell noch bei den einzelnen Landesmodellen notwendig. Und was das einsammeln von Daten betrifft sind andere Anbieter halt einfach mal etwas besser als die DATEV. Daher finde ich es nur richtig, wenn die DATEV nicht viel Geld in eine Anwendung steckt, die vom Mandanten dann wegen umständlicher Anmeldungen nicht genutzt wird. Irgendwie muss ja die Grundsteuer Lösung mit den DATEV Programmen zusammenarbeiten, und da wären wir dann wieder bei Smart Login etc.
Die Lösung von FINO und auch von Taxy.io sind einfach leichter vom Mandant zu nutzen. Die Stammdaten kommen ja bereits über "Basisdaten Online" in die entsprechende Lösung. Zusätzlich lassen sich auch noch Anlagen V einlesen (wohl dem der die Nutzflächen erfasst hat).
Außerdem gibt es z.B. die Fino Lösung auch für 0,00 EUR/Monat bei 20,00 EUR/Erklärung und 120,00 EUR Mindestumsatz im Jahr. Den Mindestumsatz hat man bereits mit sechs Erklärungen erreicht. Das sollten auch ganz kleine Kanzleien hinbekommen.
... wer bereits flächendeckend Belege seiner Mandanten aus vielen verschiedenen Online-Accounts von "GetMyInvoices" und Umsätze vieler verschiedener Bankkonten von "finAPI" einsammeln lässt, kann auch gleich die erforderlichen Daten zur Grundsteuerdeklaration von fino, taxy.io etc. einsammeln lassen.
Ich sehe hier bzgl. Datenschutz keinen Unterschied
Jeder Mandant könnte seine eigenen Daten auch selbst einsammeln, wenn er weiß, wo und wie und mit welchen Gebühren er das machen kann.
... bin gespannt, ob z.B. die Terminvergabe zur massenhaften Einsicht in das Grundbuch und zur Erstellung von Grundbuchauszügen beim Amtsgericht funktionieren wird 😉
"... bin gespannt, ob z.B. die Terminvergabe zur massenhaften Einsicht in das Grundbuch und zur Erstellung von Grundbuchauszügen beim Amtsgericht funktionieren wird"
das wird wirklich spannend werden, wer kennt noch seine Grundstücksgrößen wenn mann keinen Kaufvertrag oder dergleichen zur Hand hat, eigentlich müßte die Finanzverwaltung die Daten liefern, die müssen die Größen eh überprüfen
Weiß jemand ob "Languste" schon läuft?