Hallo Zusammen,
die Agentur für Arbeit möchte eine Arbeitsbescheinigung für einen ehemaligen Kollegen gerne auf elektronischem Wege.
meine Frage, kann ich die Arbeitsbescheinigung elektronisch direkt nach dem erstellen aus Datev übermitteln?
Vielen Dank im Voraus une viele Grüße
U.Wolf
Hallo,
ja sicher. Nach dem erstellen beim Mitarbeiter wird die Bescheinigung beim Mandanten automatisch zum senden bereitgestellt. Also nur noch abschicken, sobald alles richtig ist.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo,
über Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit Bescheinigungen auf elektronischem Weg an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln.
Die BEA-Arbeitsbescheinigung kann nur dann erstellt werden, wenn ein Austrittsdatum erfasst ist. Bitte beachten Sie, dass die Meldungserstellung beschränkt ist auf das aktuelle Beschäftigungsverhältnis.
Aktivieren Sie auf der Mitarbeiterebene das Kontrollkästchen "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat für die elektronische Übermittlung bereitstellen" unter Erfassen | Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum, wenn die Bescheinigung automatisch im Austrittsmonat des Mitarbeiters erstellt werden soll.
Möchten Sie die Arbeitsbescheinigung manuell ohne Lohnabrechnung erstellen, wählen Sie bei geöffnetem Mitarbeiter Abrechnung | DÜ-Arbeitsbescheinigungen.
Nach dem Erstellen werden die Bescheinigungen auf der Mandantenebene unter Mandant | Daten senden zur Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1070717.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Unser Mitarbeiter ist ausgeschieden zum 30.6.24. Ich soll eine Arbeitsbescheinigung an die agentur für Arbeit übermitteln, aber rechne ich in DATEV erst seit 1.1.24 ab. Vorher hatten wir ein andere Abrechnungssystem.
Wie muss ich vorgehen? 1.7.-31.12.23 Vortragswerte erfassen und wie?
Vielen Dank!
Hallo,
wie Sie Daten für die Arbeitsbescheinigung vor der Abrechnung mit Lohn und Gehalt vortragen, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1070717 -Arbeitsbescheinigung / Bescheinigung Nebeneinkommen übermitteln (BEA) mit Lohn und Gehalt im Kapitel 2.7.
Guten Tag, ich habe für eine ausgeschiedenen Mitarbeiterin mit Austritt 01/2024 in Lohn und Gehalt eine Arbeitsbescheinigung übermittelt. Sie möchte nun eine nochmalige Übermittlung, da die Bescheinigung angeblich nicht bei der Agentur für Arbeit angekommen ist. Wie kann ich nochmals eine Arbeitsbescheinigung übermitteln?
Danke!
Hallo,
eine bereits übermittelte Arbeitsbescheinigung kann nicht nochmals aus Lohn und Gehalt heraus übermittelt werden.
Die Arbeitsbescheinigung wird nur dann neu erstellt, wenn sich an den Angaben oder den Werten etwas ändert.
Übermitteln Sie die Arbeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal.
@Astrid_Preuß schrieb:Hallo,
eine bereits übermittelte Arbeitsbescheinigung kann nicht nochmals aus Lohn und Gehalt heraus übermittelt werden.
Solche Kleinigkeiten, selbst wenn sie nur 1,2,3x im Jahr vorkommen sind so unglaublich nervig und unverständlich, was eine erneute Übermittlung verhindern sollte, außer Entwicklungswillkür. 🤔
Die Arbeitsbescheinigung wird nur dann neu erstellt, wenn sich an den Angaben oder den Werten etwas ändert.
Reicht da schon eine Änderung bei den Arbeitgeberinformationen? Ansprechpartner, Telefonnummer etc.?
Das sind zumindest keine arbeitnehmerrelevanten Angaben.
@pogo schrieb:
Solche Kleinigkeiten, selbst wenn sie nur 1,2,3x im Jahr vorkommen sind so unglaublich nervig und unverständlich, was eine erneute Übermittlung verhindern sollte, außer Entwicklungswillkür.
Insbesondere, wenn ich die Übermittlung manuell (also nicht im Rahmen einer (Wieder-)Abrechnung) anstoße. Dann werde ich mir ja schon etwas dabei gedacht haben.
Oder ich hab gepennt und vergessen, dass ich die Bescheinigung schon gesendet habe. In dem Fall muss ich dann eben die Kosten schlucken. ¯\_(ツ)_/¯
@Astrid_Preuß schrieb:
Die Arbeitsbescheinigung wird nur dann neu erstellt, wenn sich an den Angaben oder den Werten etwas ändert.
Muss sich tatsächlich etwas geändert haben, oder kann ich auch nur das Änderungskennzeichen auf ein Feld setzen? Wie genau prüft da das RZ?
Hallo,
ja, das reicht tatsächlich aus.
Erstellen Sie dann die Arbeitsbescheinigung über Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen.
Hallo,
in Lohn und Gehalt kann ein Änderungskennzeichen nicht gesetzt werden.
Daher ist für die erneute Übermittlung der Arbeitsbescheinigung eine aktive Änderung der Angaben erforderlich.
Ach, ich hatte verpennt, dass es hier um LuG geht. Aber in LODAS könnte ich das so machen?
Sehr geehrte Frau Preuß,
durch die Setzung eines Änderungskennzeichens habe auch ich meine Arbeitsbescheinigung nochmal rausgesendet bekommen (siehe https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Arbeitsbescheinigung-kommt-nicht-an/m-p/434890#M106849).
Trotzdem bleiben bei mir folgende klärungswürdige Fragen:
1. wie kann es sein, dass trotz DÜ-Protokoll die Arbeitsbescheinigung nicht bei der Arbeitsagentur eingeht?
=> ich würde mich als Abrechnerin wirklich gerne darauf verlassen, dass Daten, die ich absetze auch dort ankommen, wo sie hingehören.
2. warum ist es ohne Änderungskennzeichen nicht möglich, eine Arbeitsbescheinigung nochmal abzusetzen?
Ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn jetzt keine Standard-Antworten kommen, sondern von Seiten der DATEV echte Ideen zu einer echten Verbesserung führen.
Liebe Grüße
Anne Koch
Hallo,
für LODAS gelten hier die gleichen Bedingungen wie für Lohn und Gehalt.
Es gibt kein Änderungskennzeichen.
Werden Werte verändert, kann die Übermittlung der Arbeitsbescheinigung neu ausgelöst werden.
@Alexandra_Friedrich schrieb:Es gibt kein Änderungskennzeichen.
Nicht? Was macht der Textmarker-Button den dann, wenn nicht ein Feld als geändert markieren?
Ich hab doch kein Änderungskennzeichen gesetzt... aber: die maßgebliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers von 4 Wochen auf 1 Monat (zum Monatsende) gesetzt. Das schien mir die ungefährlichste Möglichkeit die Angaben zu "ändern" und eine neue Arbeitsbescheinigung zu erzeugen.
@rschoepe schrieb:
@Alexandra_Friedrich schrieb:Es gibt kein Änderungskennzeichen.
Nicht? Was macht der Textmarker-Button den dann, wenn nicht ein Feld als geändert markieren?
Hallo @rschoepe,
Frau Friedrich meinte, dass das Setzen des Änderungskennzeichens nicht zu einer erneuten Übermittlung führt.
Das Änderungskennzeichen an sich gibt es schon in LODAS. 🙂
Hallo Frau Koch,
wenn Sie die Auswertung 442 (DÜ-Protokoll Arbeitsbescheinigung) erhalten haben, können Sie von einer erfolgreichen Datenübermittlung von DATEV an die Arbeitsagentur ausgehen.
Uns sind keine Fälle bekannt, in denen trotz Vorliegen der Auswertung 442 keine Datenübermittlung stattgefunden haben soll.
Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, schauen wir uns Ihren Sachverhalt gerne genauer an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Hallo Herr Fürther,
genau so sehe ich das mit der Arbeitsbescheinigung selbstverständlich auch und darauf muss ich mich verlassen können. Dass hier die Arbeitsagentur mitteilt, dass keine Arbeitsbescheinigung eingegangen ist, bleibt aber natürlich bestehen - die Arbeitgeberin hatte nach der schriftlich erfolgten Neuanforderung sogar mit der Arbeitsagentur telefoniert. Dort wurde dann mitgeteilt, dass keine Bescheinigung vorliegt (das gilt für die 1. abgesetzte Arbeitsbescheinigung).
Ich möchte nicht behaupten, dass kein Datenübertrag stattgefunden hat. Das kann ich auch gar nicht überprüfen. Ich möchte aber auch nicht mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt anschauen. Denn auch dafür habe ich keine Zeit (und es zahlt auch keiner den Aufwand).
Meine Hoffnung bleibt, dass auch in Betracht gezogen wird, dass es ein Kommunikationsproblem zwischen DATEV und Arbeitsagentur geben könnte und so manche Bescheinigungen nicht übertragen werden.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass ich nicht verstehe, dass wir Arbeitsbescheinigungen nicht erneut absetzen können.
Herzliche Grüße & nen schönen warmen Nachmittag
Anne Koch
Wie lange dauert die Übermittlung?
Hallo,
die Übermittlung einer Arbeitsbescheinigung ist am selben Tag nach Ende der Lohnverarbeitung bei den annehmenden Stellen verfügbar.
Informationen zur Datenübermittlung finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum unter Punkt 5.2.1.4.
Ebenfalls zum Thema, dass die Agentur für Arbeit behauptet, eine Arbeitsbescheinigung sei nicht eingegangen:
Ist man denn seinen Pflichten nachgekommen, wenn die elektronische Datenüberrmittlung stattgefunden hat?
Die Arbeitsagentur behauptet, dass es nicht ausreicht, da der Arbeitgeber dafür sorgen müsse, dass die Arbeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur eingegangen sein muss.
Für mich ist ein Datenübermittlungsprotokoll dafür ja der Nachweis.
@Hintemann schrieb:
Für mich ist ein Datenübermittlungsprotokoll dafür ja der Nachweis.
Ja, das DÜ-Protokoll soll es nur geben, wenn die Übertragung erfolgreich war. Ziemlich sicher hab ich das hier gelesen...hoffentlich. 🤔
Allerdings hab ich merkwürdigerweise noch nie erlebt, dass eine Übertragung nicht geklappt hat, bzw. man irgendwie darüber informiert worden wäre.
@pogo schrieb:
Ja, das DÜ-Protokoll soll es nur geben, wenn die Übertragung erfolgreich war. Ziemlich sicher hab ich das hier gelesen...hoffentlich. 🤔
Ein paar Beiträge höher. 😉
wenn Sie die Auswertung 442 (DÜ-Protokoll Arbeitsbescheinigung) erhalten haben, können Sie von einer erfolgreichen Datenübermittlung von DATEV an die Arbeitsagentur ausgehen.
Vielen Dank für die Hinweise.
Die Agentur regt mich nur auf, weil die auch nach 4 Telefonaten, einen Brief, und der elektronischen Übermittlung einen Teufel tut, den Fall selber mal intern zu klären.
Angeblich würde das Datenübermittlungsprotokoll nicht ausreichen und man müsse die Arbeitsbescheinigung als Bogen vorbringen.
Das läuft schon länger hin und her, als der Arbeitnehmer überhaupt beschäftigt war.
Hast du mal den technischen Service angerufen?
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea
Ganz unten die Nummer mit 27 am Ende.
Mir konnte da mal ein Mitarbeiter sagen, dass die Bescheinigung eingegangen ist.
Auch konnte der Sachbearbeiter des AN durch diesen Mitarbeiter informiert werden (Sozialversicherungsnummer des AN angeben), dass alles da ist.
Hab danach auch nie wieder was in der Sache gehört, scheint also alles geklappt zu haben.
@Hintemann schrieb:Ebenfalls zum Thema, dass die Agentur für Arbeit behauptet, eine Arbeitsbescheinigung sei nicht eingegangen:
Ist man denn seinen Pflichten nachgekommen, wenn die elektronische Datenüberrmittlung stattgefunden hat?
Die Arbeitsagentur behauptet, dass es nicht ausreicht, da der Arbeitgeber dafür sorgen müsse, dass die Arbeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur eingegangen sein muss.
Für mich ist ein Datenübermittlungsprotokoll dafür ja der Nachweis.
Dieses Thema sollte man nicht so hoch hängen. Meldet sich die AA wegen einer fehlenden Arbeitsbescheinigung bekommt sie die "Papier"bescheinigung 442 als Nachweis. Dort ist der DÜ-Termin angedruckt und der Nachweis erbracht, dass die Bescheinigung entsprechend auf den Weg gebracht wurde.
Die Arbeitsagentur kann viel behaupten. Einfach mal nach der genauen gesetzlichen Bestimmung fragen, wegen der
der Arbeitgeber dafür sorgen müsse, dass die Arbeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur eingegangen sein muss.
Ich hatte mal ähnlichen Beef wegen einer Adressänderung. Ständig ging Briefverkehr an die "alte" Adresse eines Mandanten. Auf Nachfrage, warum denn das so sei, wurde einfach mal so behauptet, dass die "neue" Adresse nicht vorliegen würde, also nicht über die Betriebsdatenpflege gemeldet worden sei.
Dem war nicht so, was ich auch gesagt habe. Allerdings begann die Diskussion von vorn. Mir ging das auf die Nerven und ich habe dann nach der Fax-Nummer (!) gefragt und das DÜ-Protokoll der Betriebsdatenänderung gesendet. Damit war Ruhe im Karton. 
Ja, das habe ich. Dort hat man mir den Eingang telefonisch bestätigt. Die Leistungsabteilung kann diese jedoch nicht finden. Die Arbeitsagentur ist nicht in der Lage intern miteinander zu kommunizieren.
@Hintemann schrieb:Ja, das habe ich. Dort hat man mir den Eingang telefonisch bestätigt. Die Leistungsabteilung kann diese jedoch nicht finden. Die Arbeitsagentur ist nicht in der Lage intern miteinander zu kommunizieren.
Auch hier gilt: Weder Sie noch der Mandant sind dafür verantwortlich, Kommunikationsdefizite innerhalb einer Institution mit unbezahlter Arbeitsleistung zu kompensieren.
@Hintemann schrieb:Die Arbeitsagentur behauptet, dass es nicht ausreicht, da der Arbeitgeber dafür sorgen müsse, dass die Arbeitsbescheinigung bei der Arbeitsagentur eingegangen sein muss.
Dann würde ich den entsprechenden Mitarbeiter nach einem Admin-Zugang für die internen Systeme der Arbeitsagentur fragen. Anders geht das ja sonst nicht.