Ich hab 13 AUs für einen AG auf einmal abgefragt.
Alle lagen in Papierform vor. Man kann übrigens auch die alten, meist schlecht gedruckten Durchschlag-AUs elektr. abfragen, wenn sie bei der KK erfasst worden sind.
Einige Abfragen für Erst- und Folgebescheinigungen erfolgten gleichzeitig für einen AN.
Das sollte man wohl nicht machen, denn wenn die Rückmeldung zur Erstbescheinigung gleichzeitig mit oder nach den Folgebescheinigungen kommt, werden die Folgebescheinigungen nicht übernommen.
Fehler #LO63030: Die rückgemeldete Arbeitsunfähigkeit ist nicht vollständig. Es fehlt der
Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Die automatische Übernahme der
Arbeitsunfähigkeit in die Fehlzeiten des Mitarbeiters ist deshalb nicht
möglich.
Bei einem AN gab es für 3 eAU-Abfragen 4 Rückmeldungen (eine war vermutlich eine autom. übermittelte Folgebescheinigung).
Die Rückmeldungen der KK an Datev erfolgten laut Protokoll in einem Zeitfenster von 2 Sekunden.
Übernommen wurden die Rückmeldungen dann 14-20 Minuten später.
Die 4 Rückmeldungen hätten vor der Übernahme also eigentlich schon so sortiert werden können, dass eine Übernahme möglich ist. Zuerst die Erstbescheinigung und dann nach Datum sortiert die restlichen. So hätte ich den Ablauf erwartet, passiert so aber nicht.
In der Konsequenz muss man sich also merken, dass man Stand jetzt nie Erst- und Folgebescheinigungen gleichzeitig abfragen sollte. Schön der Reihe nach und immer erst die Rückmeldungen abwarten, bevor es weitergehen kann.
Ohne das fachlich im Lohn bewerten zu können 😇 aber ein schönes Beispiel, dass den Unterschied zwischen Digitalisierung und digitaler Transformation aufzeigt. Das liest sich aktuell so, als ob man jetzt statt ollem eingescannten Papier 📜 eine digitale Datei hat. Damit hat man das Problem digitalisiert. Mehr nicht. Nicht jedoch transformiert, womit all deine Wünsche umsetzbar wären. Was wir Menschen automatisch nebenbei gemacht haben, könnte man dank der Digitalisierung nutzen und das ganze smart gestalten, sodass es echte Mehrwerte am Ende gibt 😎.
Außer ich verstehe das alles falsch. Dann habe ich nichts gesagt 🤐. Aber im Grunde liest sich wieder nach @jjunkers "EDV zu Fuß", oder?
Ähnliches Problem bei mir, AU mit Folgebescheinigung eingegeben und eAU Abfrage getätigt, die Krankenkasse hatte wohl noch keine Folgebescheinigung vorliegen und somit das Enddatum der AU abgeändert.
Wer hat denn am Ende Recht? Die Krankenkasse die vllt. vom Arbeitnehmer keine AU bekommt oder der Arbeitgeber der in Papierform die AU vorliegen hat?
Auch nervig:
liegt bei der KK die Folgebescheinigung noch nicht vor und hat manuell schon die Folgebescheinigung eingepflegt unter Fehlzeiten, setzt Datev automatisch das Datum zurück.
Was passiert dann wenn die Folgebescheinigung bei der KK nicht eingereicht wird? Gilt dann das Papier oder die Übermittlung der KK?
Natürlich weiterhin die Papierbescheinigung. Ich würde in dem Fall den Zeitraum wieder eintragen und dann nach Antragstellung abwarten, ob sich die KK meldet und eine AU anfordert.
Ja, so ein ähnliches Ducheinander mit einer Folgebescheinigung inklusive einer Lücke habe ich auch als Rückmeldung erhalten. Bei mir haperts im System an der Lücke zwischen AU & FolgeAU, wo Datev meint, eine AU liege nicht vor.
Mir schwant böses für den Echtstart ohne Papier.
Schön beschrieben... das Problem digitalisiert...
Hier hat der Staat bzw. das Gesundheitssystem (GKV) seine Abläufe optimiert und nicht eine Sekunde an die Arbeitgeber gedacht. Der eAU-Abruf verursacht enormen Mehraufwand. Die Abfrage muss manuell erfasst werden, es gibt kein Push-Verfahren, obwohl das mE möglich wäre. Die Krankenkasse darf sich bis zu 14 Tage Zeit lassen für die Rückmeldung; indieser Zeit kann keine neue Abfrage gemacht werden (bspw. bei eintreffender Folgebescheinigung oder bei Eingabfehler). Bei Abweichung zu den vom Mandanten mitgeteilten Daten muss Rücksprache mit Mandant/Arbeitnehmer und/oder Krankenkasse geführt werden.
Bei Kleinmandaten mit wenigen Mitarbeitern kann man das managen. Bei 500 Mitarbeitern muss ich Excel-Listen führen, um den Überblick zu behalten. [BTW: hier kann DATEV sicher noch einiges tun, um das das digital zu verwalten.]
Wir lehnen den eAU-Abruf für Mandanten ab und haben sie aufgefordert, den Abruf selbst über sv.net zu machen und uns - wie bisher - die rückgemeldeten Daten mitzuteilen.
@tobias_maass schrieb:
Hier hat der Staat bzw. das Gesundheitssystem (GKV) seine Abläufe optimiert und nicht eine Sekunde an die Arbeitgeber gedacht. Der eAU-Abruf verursacht enormen Mehraufwand. Die Abfrage muss manuell erfasst werden, es gibt kein Push-Verfahren, obwohl das mE möglich wäre. Die
Es müsste ja meines Erachtens nicht einmal Push sein. Eine Sammelabfrage "Gib mir alle neu vorliegenden aAU für meine Mitarbeiter" würde ja schon reichen.
Bei uns (ich denke, bei vielen anderen auch) kommt noch dazu, dass die Fehlzeiten in einem extra Zeiterfassungsprogramm gepflegt werden, was aber nicht "zertifiziert" ist. Normal liefert dieses Programm die Fehlzeiten für Datev. Jetzt/später liefert Datev die AU manuell an das Zeiterfassungsprogramm, dort werden sie erfasst. Um danach wieder nach Datev exportiert zu werden.
Das riesige Problem dabei ist, dass die vorgelagerte Zeiterfassung nicht unbedingt von der Personalabteilung gepflegt werden musste. Jetzt wird bei jeder AU wegen der Datev-Abfrage die Personabteilung schon bei der Erfassung mit involviert.
@ChristineBoger schrieb:Auch nervig:
liegt bei der KK die Folgebescheinigung noch nicht vor und hat manuell schon die Folgebescheinigung eingepflegt unter Fehlzeiten, setzt Datev automatisch das Datum zurück.
Ja, das Problem hatte ich auch! Und dann auch noch bei jemandem, der bereits im Krankengeldbezug ist. grrr
Die Folgebescheinigung lag der KK noch nicht vor und das Enddatum wurde überschrieben. Also statt weiterhin krank ohne Lohnfortzahlung zu sein, wurde die Lohnfortzahlung gemäß Fehlzeiten wieder aufgenommen. Da sollte definitiv eine Abfrage stattfinden bevor die rückgemeldeten Daten der KKn einfach übernommen werden!
Hier sehe ich auch ein großes Problem, bei kleinen Mandanten kann man das ja noch überblicken und trotzdem ist es extrem nervig, erstmal wieder die Papier-AU zu suchen, um das Enddatum wieder anzupassen. Das finde ich nicht hilfreich und es wird für viele Fehlmeldungen sorgen. Gerade bei großen Mandanten, mit vielen AUs, da rutscht dann schnell mal was durch.
Was mich auch stört, ist, dass Folge-AUs scheinbar nicht automatisch zurückgemeldet werden.
Ich hoffe wirklich, dass es hier noch eine Anpassung gibt.
Momentan habe ich das Thema einfach beiseite gelassen, weil die Überschreibung der Daten einfach genervt hat. Die AU's werden von uns gemäß Papier-AU in Lodas eingepflegt.
Wir können wohl alle nur hoffen, dass das Scharfstellen der eAU noch einmal verschoben wird. Übrigens: auch die Ärzte ächzen wegen der eAU.
M_H
@M_H schrieb:Momentan habe ich das Thema einfach beiseite gelassen, weil die Überschreibung der Daten einfach genervt hat.
Ich kann hier definitiv nur zustimmen! Das geht so nicht, dass die Rückmeldungen der Krankenkassen einfach alles überschreiben, was man selber unter Fehlzeiten erfasst hat.
fiktives Beispiel: mir liegt eine Bescheinigung des Krankenhauses vor - Aufnahmetag: 01.07. - Entlassungstag: 15.09. - ich trage also unter Fehlzeiten 01.07. bis 11.08. Entgeltfortzahlung ein und ab 12.08. Krankengeldbezug.
Nun liegt der Krankenkasse aus irgendeinem Grund die Bescheinigung nicht vor. Was passiert? Die Fehlzeit wird komplett gelöscht! Das einzige was man bekommt, ist eine Rückmeldung, dass die Fehlzeiten 'angepasst' wurden.
Macht nun ausnahmsweise mal jemand anderes den Lohn von dem Mitarbeiter, bekommt er ganz normal seinen Lohn weiter, weil die Fehlzeit mit dem Krankengeld gelöscht wurde.
Unbedingt (!!!!!) muss hier seitens DATEV eine andere Lösung angeboten werden! Es MUSS zwingend eine Option geboten sein, in der man die Änderungen auch ablehnen kann - oder alternativ eine Prüfliste (so wie z.B. für die EPP, AG-Pflichtzuschuss bAV) bereitgestellt wird. So geht's halt nicht.
Ist man dazu verpflichtet die eAU abzurufen? Oder besser lassen um solche Fehler zu vermeiden?
Bisher heißt es ab 2023 soll es einwandfrei laufen und ich denke dann wird es auch verpflichtend -wenn es nicht wieder verschoben wird.
Zumal der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber dann keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr abgibt bzw. abgeben muss. Es soll dann ja auch keine Zweitschrift für den Arbeitgeber mehr geben.
Abwarten. Ich habe schon mal getestet. Aber generell wenden wir das erst ab dem offiziellen Datum an.
Ich habe mit einem Arzt gesprochen der meinte, dass er viele Ärzten weiß die noch nicht elektronisch melden.
@FINDUS100 schrieb:Ist man dazu verpflichtet die eAU abzurufen? Oder besser lassen um solche Fehler zu vermeiden?
Aktuell besteht noch keine Verpflichtung. Aber ab 2023 soll es ja (sofern keine weitere Verschiebung kommt) die einzige Art des Nachweises für eine AU werden.
Und so macht es ggf. Sinn, es jetzt schon einmal im Ablauf zu testen. Auch wenn mir die bisherigen Ergebnisse des Test noch nicht so wirklich überzeugen...
Hallo,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
Liegt der Krankenkasse keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, findet keine Übernahme der Fehlzeiten statt.
Hier empfehlen wir, die Fehlzeiten zu prüfen und ggf. bereits erfasste Fehlzeiten zu korrigieren.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfassen und abrufen unter Punkt 4.9.
Sollte eine automatische Übernahme der Rückmeldedaten in die Fehlzeiten nicht gewünscht sein, können Sie dies in LODAS deaktivieren.
Wählen Sie Extras | Einstellungen Mandant, Registerkarte Rückmeldeverfahren und deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Automatische Datenübernahme der eAU-Rückmeldung in die Fehlzeiten des Mitarbeiters.