Welche Vollmacht hat der Auftraggeber erteilt? Gibt es ein Format?
Bisher leider nur mündlich/telefonisch.
Ob es hierbei irgendwann zu Problemen kommen kann, warten wir ab.
Hallo Frau Simmerlein,
kann man denn grundsätzlich davon ausgehen, dass wenn das Sepa-Mandat in der Auswertung 435 notiert ist, dass die Empfängerkrankenkasse es auch verarbeiten kann und auch verarbeitet wird? Im Fehlerprotokoll stand nichts.
Wir hatten jetzt den Fall, dass das Sepa-Mandat übermittelt wurde und die Krankenkasse sagt es wäre zwar etwas angekommen, aber nur leere Datensätze.
Viele Grüße
Katja
High,
dann also doch, Old School ein Formular vom PC aus faxen, vermeidet Mehrarbeit und ist auch fix gemacht.
Und dann auf Besserung der Abrechnungsprogramme hoffen (Ironie aus)
Gruss Mike
ich muss mich leider widerholen😂
Hallo,
auf der Auswertung 435 werden auch die an die Krankenkassen übermittelten Daten für das SEPA-Lastschriftmandant protokolliert. Gerne schauen wir uns den Sacherhalt an. Setzen Sie sich hierfür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Hallo,
ich habe jetzt mit mehreren Krankenkassen gesprochen. Es wird nichts von der KK angefordert.
Wir müssen nur die Daten senden. Der Fehlerhinweis es liegt keine Anforderung der KK vor ist irritierend.
Gruß
Hallo Brooke,
theoretisch ist das wohl so. Es hängt hier aber an der Datev: die sendet nämlich das SEPA wohl nur raus, wenn auch eine Anforderung des AG-Kontos vorliegt, andernfalls kommt besagte Fehlermeldung. Dabei können die Krankenkassen auch ohne Anforderung das Lastschriftmandat sehr wohl verarbeiten. Aber die Datev versendet es eben nicht. Das hat bei mir schon mehrfach zu Problemen geführt....
@Wolfgang_Stein : ist hier denn eine Lösung in Sicht?
wie in Dokument 1026226 beschrieben, müssen Arbeitgeber nach § 28-b-Absatz 3b SGB IV auf elektronische Anforderung einer Einzugsstelle (Krankenkasse) mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch übermitteln.
Wir müssen uns hier an die rechtlichen Vorgaben halten und werden daher den Prozess nicht verändern.
Guten Morgen,
WARUM steht dann im Fehlerprotokoll, dass die KK das Sepa-Mandat anfordern sollen. Die KK fordern nichts an. Das wurde mir mehrmals bestätigt.
Gruß
@brooke schrieb:Es wird nichts von der KK angefordert.
Dann kennen aber m.E. die Sachbearbeiter der Krankenkasse den korrekten Ablauf nicht. Die AOK hat dies wunderbar hier dargestellt:
Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse | AOK-Arbeitgeberservice
Der Ablauf ist nicht wirklich "rund". Insbesondere dass der Datensatz letztlich erst mit der 2. Abrechnung erfolgt (nach der 1. Abrechnung werden die Daten für das Arbeitgeberkonto angefordert).
Hier ist aber nicht (nur) die DATEV gefordert. Hier müssen auch die Krankenkasse gucken, wie man dies für den Ablauf besser machen kann.
Und @Christopher_Fürther : In dem von Ihnen verlinkten Dokument sollte der Paragraf einmal geändert werden. Die Regelung steht in § 28a Absatz 3 SGB IV.
@Uwe_Lutz schrieb:Und @Christopher_Fürther : In dem von Ihnen verlinkten Dokument sollte der Paragraf einmal geändert werden. Die Regelung steht in § 28a Absatz 3 SGB IV.
Hallo Herr Lutz,
mal wieder vielen Dank für diesen wertvollen Hinweis. 🙂
Wir haben den Paragraphen im Dokument anpassen lassen. Die Änderung wird morgen online sein.
@Christopher_Fürther schrieb:
Wir müssen uns hier an die rechtlichen Vorgaben halten und werden daher den Prozess nicht verändern.
Rechtlich vorgegeben ist, dass Arbeitgeber auf Anforderungen elektronisch antworten müssen.
Es ist (für mich) nicht zu erkennen, dass eine (Erst-)Übermittlung von Daten ausschließlich auf eine Anforderung hin erfolgen darf.
Ja, es fehlt dann vielleicht ein passender Meldegrund und die KKn könnten somit wiederum sagen, dass ohne Anforderung bzw. bestehendes AG-Konto keine Daten verarbeitet werden müssen/können.
Haken wir den Punkt erstmal ab.
Und was soll man machen, wenn es nach einer Anforderung keine Datenübermittlung durch DATEV gab?
Zukünftig IMMER aufs SV-Meldeportal ausweichen, weil man eine Übermittlung nicht neu anstoßen kann und zukünftige Änderungen nicht übermittelt werden?
Den Fall hab ich gerade selbst. SK ist erstellt.
Hintergrund ist, dass ich eine rechnungsunabhängige Anmeldung gesendet habe, um rechtzeitig auf die Anforderung reagieren zu können, damit das Lastschriftmandat pünktlich zum Zahlungstermin genutzt werden kann.
Die Anforderung kam auch, aber ohne Beitragsnachweis werden wohl keine Daten übermittelt. Auch danach wird aktuell leider nicht erkannt, dass noch Daten übermittelt werden müssen aufgrund der vor der Abrechnung eingegangenen Anforderung.
Ich hätte daraufhin alles über das SV-Meldeportal melden können, aber dann weiß LODAS ja auch nicht, dass es ein Arbeitgeberkonto gibt und wird auch zukünftige Änderungen nie übermitteln.
Letzte verbleibende Möglichkeit war, die KK nach einer neuen Anforderung zu bitten. Mal sehen, ob die eingeht und was dann passiert.
Die Entwicklung weiß wohl Bescheid, denn auf Anforderungen, die aufgrund einer DEÜV-Anmeldung kommen, muss reagiert werden können.
Es hätte schön sein können. Wir senden die Daten mit einer Anmeldung/Abrechnung an DATEV und DATEV leitet alles dann automatisch nach Eingang der Anforderung an die KK weiter.
Hallo,
als Tip, bitte mal mit dem Bankmitarbeiter ihres Vertrauens sprechen.
Ein Überweisungsvollmacht ist von der Berechtigung noch kein Sepa-Mandat.
Bankvollmacht berechtigt nicht bei jeder Bank alle Geschäftsvorfälle.
Bitte beachten:
Hier ist man ganz schnell in der Haftung als ausführender Mitarbeiter
Ansprechpartner auf der Bank, Innenrevision.
Mal durchfragen, hat der Mandant vielleicht schon alles geklärt ?
🙂
Ich habe jetzt ein anderes Problem:
ein bereits erteiltes SEPA (digital) soll widerrufen werden (Mandat hat es sich anders überlegt 🙄). Die Sachbearbeiterin der AOK sagt: wenn digital erteilt kann es nur digital widerrufen werden!
DATEV schreibt dass es nur schriftlich widerrufen werden kann.
Weiß da jemand Rat?
@prugger schrieb:Die Sachbearbeiterin der AOK sagt: wenn digital erteilt kann es nur digital widerrufen werden!
Hat die Sachbearbeiterin auch gesagt, wie das geht? Selbst im SV-Meldeportal kann man nur eine neue Bankverbindung mit neuem gültig ab-Datum eingeben. Der Widerruf des SEPA-Mandats ist auch dort nicht möglich.
Haben Sie es über einen neutralen 2-Zeiler erstellt oder es über das Datev Formular aus LODAS?
Das Formular ist zwar auch nichts besonderes und muss auch händisch unterschrieben werden, aber vllt. macht das bei der KK einen Unterschied.
Es gibt auch gleich ein zweites Formular für die Bank, dass diese die Lastschriften nicht mehr einlöst, damit wäre das Problem ja dann auch gelöst 😅
@Uwe_Lutz schrieb:
@prugger schrieb:Die Sachbearbeiterin der AOK sagt: wenn digital erteilt kann es nur digital widerrufen werden!
Hat die Sachbearbeiterin auch gesagt, wie das geht? Selbst im SV-Meldeportal kann man nur eine neue Bankverbindung mit neuem gültig ab-Datum eingeben. Der Widerruf des SEPA-Mandats ist auch dort nicht möglich.
Man kann eine Stornierung der SEPA-Meldung schicken. Das könnte einem Widerruf gleich kommen, auch wenn es da nicht explizit steht. Müsste man versuchen und dann mal bei der AOK nachhaken, ob es richtig ankam.
Als "Gültig ab"-Datum soll man ein Datum 4 Arbeitstage in der Zukunft ausgehend vom aktuellen Tag wählen.
Aber zu Stornierung steht im Meldeportal, dass man die ursprünglich gemeldeten Daten erfassen soll.
Ich fürchte, eine Stornierung mit einem Datum, für das nie eine Meldung erfolgt ist, klappt nicht. Und eine Stornierung mit dem ursprünglichen Lastschriftdatum ist ja auch nicht so gemeint und auch nicht zielführend.
@Uwe_Lutz schrieb:Aber zu Stornierung steht im Meldeportal, dass man die ursprünglich gemeldeten Daten erfassen soll.
Ich fürchte, eine Stornierung mit einem Datum, für das nie eine Meldung erfolgt ist, klappt nicht. Und eine Stornierung mit dem ursprünglichen Lastschriftdatum ist ja auch nicht so gemeint und auch nicht zielführend.
Muss man halt ausprobieren. Kann ja nichts weiter passieren, außer dass sich nichts verändert.
Gemeinsames Rundschreiben Seite 23
Ein Widerruf des SEPA-Mandats ist gleichermaßen elektronisch möglich; hierfür ist eine
Änderungsmeldung mit einem entsprechenden AB-Datum abzugeben. Um Friktionen im
Rahmen des Beitragseinzuges bei den Einzugsstellen zu vermeiden, ist ein Widerruf
frühestens ab dem vierten Arbeitstag nach Abgabe der Meldung zulässig; maßgeblich für die
Dreitagesfrist ist das Erstelldatum der Meldung (Feld ED im DSAK).
Also Änderungsmeldung ab heute + 4 Tage ohne Eintragung IBAN?
Muss man bei Bedarf mal ausprobieren...
Ich hätte das Formular komplett ausgefüllt inkl. IBAN und oben einfach Stornierung markiert.
Nach dem Motto "Die angegebenen Lastschriftdaten werden ab Datum X storniert".
Ich habe aber auch eine Mail dazu ans SV-Meldeportal geschickt. Ich werde über die Antwort informieren.
Kann aber 2 Wochen dauern....schnell waren die beim letzten Mal nicht.
Antwort der Abteilung Digitalisierung und IT, Referat Datenaustausch, GKV-Spitzenverband
Das Kennzeichen WIDERRUF-SEPA-MANDAT wird erst mit der neuen Version des Datensatzes zum 01.01.2025 umgesetzt.
Aktuell ist also ein elektronischer Widerruf technisch gar nicht möglich, weil es keinen Datenbaustein/Kennzeichen gibt, mit dem der Widerruf übermittelt werden kann.
Ob ab Januar auch direkt das SV-Meldeportal bzw. die Lohn-Software den Widerruf senden kann, muss abgewartet werden.
Neues von der Lastschriftfront:
Am 22.7. für einen recht neuen Mandanten in LODAS das Lastschriftmandat eingerichtet.
Am 22.7. und 31.7. erschien im Hinweisprotokoll die Meldung, dass das Lastschriftmandat noch nicht übermittelt werden konnte, da keine Anforderung der KK (Minijob-Zentrale) vorliegt.
Heute mit der August-Abrechnung kam dann unerwartet die Auswertung 435 und sagte, dass das LSM übermittelt worden ist.
Eine Anforderung der KK zum Arbeitgeberkonto habe ich aber weder gesehen, noch findet sie sich im Übernahmeprotokoll (da ist nur der Eintrag zur UV ).
Problem mit dem Übernahmeprotokoll? Gibt es eine andere Möglichkeit, die Anforderung zu finden?
Übermittlung jetzt doch ohne Anforderung möglich?
Hallo @pogo,
Was steht denn auf der 435 als Grund der Abgabe (oben unterstrichen)? Meldung aufgrund ....
Vielleicht ist die Abgabe wegen der Wahlerklärung der U1 abgegeben worden und Lastschrift nur "zufällig" mitgemeldet worden?
Gruß
Dana
"aufgrund einer Änderung beim Arbeitgeberkonto"
Änderungen an Mandantendaten gab es bis auf "502 Auswertungen" am 31.7. (sehe da aber kein *) nach dem 18.7. auch nicht mehr.
🤔
@pogo schrieb:"aufgrund einer Änderung beim Arbeitgeberkonto"
Dann ist die Übermittlung auf jeden Fall nicht von der Krankenkasse angefordert worden.
Meist soll ja die Lastschrift für neue Krankenkassen übermittelt werden und die können vielleicht erst nach der ersten Anforderung das Arbeitgeberkonto empfangen, da vorher kein Arbeitgeberkonto existiert. Und weil hier aber "nur" die Lastschrift zusätzlich erfasst wurde, hat eine Übermittlung ohne Anforderung stattgefunden?
Neues von der Lastschriftfront:
Das ist bisher passiert....
- neuer MA bei der BIG direkt gesund
- BIG direkt gesund wurde zuletzt in 02/2024 abgerechnet
- MA abrechnungsunabhängig angemeldet
- Anforderung der BIG kam, Daten zum Arbeitgeberkonto zu übermitteln
- Lastschriftmandat zum Mitsenden eingerichtet
- Daten gesendet am 17.9.
- Laut Ausw. 435 wurde eine Meldung aufgrund einer Anforderung der KK gesendet
Wurde alles gesendet?
Nein, das kleine Lastschriftmandat (LSM) weigert sich hartnäckig.
- Lastschriftübermittlung einen Tag später am 18.9. nochmal versucht, keine Änderung
Ist die Meldung zum deaktivierten Arbeitgeberkonto eine Rückmeldung der KK oder geht DATEV davon aus, dass es so sein muss und weigert sich einfach, das LSM zu übermitteln?
Falls es eine Rückmeldung von der KK ist, klappt es wohl noch nicht, weil die Daten zum Arbeitgeberkonto noch nicht verarbeitet worden sind?
Die BIG konnte das aber so nicht im Detail bestätigen. Das Konto wurde zwar geschlossen, aber nicht deaktiviert. Die Anmeldung ging am 14.9. ein, wurde am 16.9. bearbeitet (auch Datum der Anforderung) und das Konto wieder geöffnet.
Falls DATEV die Übermittlung eigenmächtig verhindert....WARUM, wenn es eine Anforderung der KK gab?
Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich sagen, dass wir regelmäßig zu Mandatsbeginn mit dem Mandanten klären, ob SEPA-Lastschriftmandate für Krankenkassen gewünscht werden. Falls ja (das machen über 99% so), erteilen wir selbständig das Mandat für alle neuen KK. Diese haben sich noch nie dafür interessiert, ob wir eine förmliche Kontovollmacht besitzen. Ich finde, diese Sache wird viel zu viel auf juristischer Basis diskutiert. Ich empfinde es einfach als Bestandteil unseres Service, wenn wir die Mandanten möglichst wenig mit Formularen nerven, solange es funktioniert. Und das tut es definitiv.
Und die Erteilung des SEPA-Mandates über LODAS funktioniert nur mit vielen Eventualitäten rechtzeitig, so dass wir immer noch auf die sichere Methode setzen: Vordruck herunterladen und (je nach Wunsch der KK) faxen oder per Post versenden. Ist immer noch weniger Arbeit als die Diskussionen mit Mandanten, warum es bei dieser oder jener KK nicht funktioniert hat. Wir sind Dienstleister und wollen Mandantenzufriedenheit, und das erreicht man am besten, wenn alles läuft!
Hallo @pogo,
wir schauen uns gerne genauer an, warum die Übermittlung des Lastschriftmandats nicht erfolgt ist.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Hallo, bräuchte mal einen kurzen Abriss der Abläufe:
- Vollmacht vom MDt. holen wir über RA ein (Idee - direkt für sämtliche KK, die im Rahmen der Lo-buchh. angelegt werden müssten)
- Die Gültigkeit der SEPA ist ja erst einen Tag nach dem aktuellen TAg möglich, also müsste man das vorab anstoßen?
oder
ist es noch so, dass es nur funktioniert, sobald die KK- die AG-Daten abfragen
bedeutet das, dass ich den ersten Monat dann überweisen müssten, bis die Sepa - LS greift?! oder bucht die KK dann ggf. später ab und zwar ohne Kosten und ohne unnötige Telefonate?
Danke für die Praktiker-Infos.