Welche Vollmacht hat der Auftraggeber erteilt? Gibt es ein Format?
Bisher leider nur mündlich/telefonisch.
Ob es hierbei irgendwann zu Problemen kommen kann, warten wir ab.
Hallo Frau Simmerlein,
kann man denn grundsätzlich davon ausgehen, dass wenn das Sepa-Mandat in der Auswertung 435 notiert ist, dass die Empfängerkrankenkasse es auch verarbeiten kann und auch verarbeitet wird? Im Fehlerprotokoll stand nichts.
Wir hatten jetzt den Fall, dass das Sepa-Mandat übermittelt wurde und die Krankenkasse sagt es wäre zwar etwas angekommen, aber nur leere Datensätze.
Viele Grüße
Katja
High,
dann also doch, Old School ein Formular vom PC aus faxen, vermeidet Mehrarbeit und ist auch fix gemacht.
Und dann auf Besserung der Abrechnungsprogramme hoffen (Ironie aus)
Gruss Mike
ich muss mich leider widerholen😂
Hallo,
auf der Auswertung 435 werden auch die an die Krankenkassen übermittelten Daten für das SEPA-Lastschriftmandant protokolliert. Gerne schauen wir uns den Sacherhalt an. Setzen Sie sich hierfür bitte über einen anderen Weg mit uns in Verbindung.
Hallo,
ich habe jetzt mit mehreren Krankenkassen gesprochen. Es wird nichts von der KK angefordert.
Wir müssen nur die Daten senden. Der Fehlerhinweis es liegt keine Anforderung der KK vor ist irritierend.
Gruß
Hallo Brooke,
theoretisch ist das wohl so. Es hängt hier aber an der Datev: die sendet nämlich das SEPA wohl nur raus, wenn auch eine Anforderung des AG-Kontos vorliegt, andernfalls kommt besagte Fehlermeldung. Dabei können die Krankenkassen auch ohne Anforderung das Lastschriftmandat sehr wohl verarbeiten. Aber die Datev versendet es eben nicht. Das hat bei mir schon mehrfach zu Problemen geführt....
@Wolfgang_Stein : ist hier denn eine Lösung in Sicht?
wie in Dokument 1026226 beschrieben, müssen Arbeitgeber nach § 28-b-Absatz 3b SGB IV auf elektronische Anforderung einer Einzugsstelle (Krankenkasse) mit der nächsten Entgeltabrechnung die notwendigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch übermitteln.
Wir müssen uns hier an die rechtlichen Vorgaben halten und werden daher den Prozess nicht verändern.
Guten Morgen,
WARUM steht dann im Fehlerprotokoll, dass die KK das Sepa-Mandat anfordern sollen. Die KK fordern nichts an. Das wurde mir mehrmals bestätigt.
Gruß
@brooke schrieb:Es wird nichts von der KK angefordert.
Dann kennen aber m.E. die Sachbearbeiter der Krankenkasse den korrekten Ablauf nicht. Die AOK hat dies wunderbar hier dargestellt:
Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse | AOK-Arbeitgeberservice
Der Ablauf ist nicht wirklich "rund". Insbesondere dass der Datensatz letztlich erst mit der 2. Abrechnung erfolgt (nach der 1. Abrechnung werden die Daten für das Arbeitgeberkonto angefordert).
Hier ist aber nicht (nur) die DATEV gefordert. Hier müssen auch die Krankenkasse gucken, wie man dies für den Ablauf besser machen kann.
Und @Christopher_Fürther : In dem von Ihnen verlinkten Dokument sollte der Paragraf einmal geändert werden. Die Regelung steht in § 28a Absatz 3 SGB IV.